Heidrun Jakobs - 03. September 2009
Im Streit um die Rückforderungen von Provisionsvorschüssen hat MLP nunmehr in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Offenbach unstreitig gestellt, dass jeder Berater durchschnittlich mit € 12.230,– verschuldet ist.
Dieser Betrag lässt sich errechnen durch die von MLP an die Bafin gemeldeten, gesamten Vorschusszahlungen an Berater im Jahr 2005 dividiert durch die Anzahl der Berater.
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Wiesbaden, die zahlreiche ehemalige MLP-Mitarbeiter vertritt, meint, dass MLP zu Beginn eines jeden Mitarbeiterverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die Consultant-Bewerber darüber aufzuklären, dass provisionsübersteigende Vorschüsse grundsätzlich in den ersten 3 Jahre des Mitarbeiterverhältnisses nur im Ausnahmefall zu verdienen sind und sich bereits nach 1 ½ Jahren der Unternehmenszugehörigkeit eine deutliche durchschnittliche Verschuldung der Consultants abzeichnet.
Daneben stellt sich oft heraus, dass die freien Handelsvertreter gar nicht so frei sind, wie MLP das zu Beginn der Mitarbeiterverhältnisse vermitteln will, sondern tatsächlich erheblichen Rechenschaftspflichten unterliegen, was die zu produzierenden Verkaufszahlen anbetrifft. Ein sozialrechtlicher Schutz der Consultants ist dabei natürlich ausgeschlossen.
Windige Geschäftsmodelle dieser Art, bei dem der Unternehmer zu Lasten seiner Mitarbeiter profitiert haben ihre Ursache mitunter auch in der erfolgsabhängigen Vergütungsform der Provision. Das Provisionsmodell hat daher ausgedient und gehört gesetzlich verboten, meint Jakobs.