Meine Kanzlei
habe ich im Jahr 1994 gegründet, kurz nach meinem zweiten juristischen Staatsexamen. Seitdem arbeite ich als Einzelanwältin und das ganz bewusst. Ich verzichte auf das Geschnörkel von Groß-Kanzleien und stelle die persönliche und umfassende rechtliche Beratung und gegebenenfalls auch gerichtliche Vertretung meiner Mandanten in den Vordergrund.
Mir ist es wichtig,
dass ich voll und ganz hinter meinen Mandaten stehen kann, denn nur dann ist meiner Ansicht nach eine erfolgreiche juristische Betreuung möglich. In diesem Sinne verbinde ich meine Arbeit mit einer gesunden Portion Idealismus.
Ich bin Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
und kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Rechte der Bankkunden, sowohl für Unternehmer als auch Verbraucher. Ich kenne mittlerweile die Tricks der Banken und weiß dem wirkungsvoll zu begegnen. Mehrere Verfahren gegen Kreditinstitute wurden von mir bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geführt und zugunsten meiner Mandanten entschieden. Die wohl bedeutsamsten Entscheidungen, die Rechtsgeschichte schrieben, waren die Entscheidungen des BGH vom 21.04.2009, Aktenzeichen XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08, mit denen der BGH die Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklausel der Sparkassen feststellte. Ebenso das Urteil des BGH vom 13.05.2014, Aktenzeichen XI ZR 405/12, mit dem der BGH die Unwirksamkeit der Darlehensbearbeitungsgebühr feststellte.
Diese Entscheidungen waren und sind die Grundlage für Rückforderungsansprüche von Bankkunden gegen ihre Banken in Milliardenhöhe. Millionen von Bankkunden in Deutschland haben hiervon profitiert.
Nicht nur das, diese Entscheidungen haben auch dafür gesorgt, dass das willkürliche und selbstgefällige Verhalten der Banken zum Nachteil ihrer Kunden künftig strenger sanktioniert werden wird. Und das ist auch nötig, wenn man die Vorgehensweisen der Banken kennt.
Auf diese Erfolge bin ich stolz und begleite meine Mandanten auch weiter auf diesem Weg.