Heidrun Jakobs - 31. Dezember 2009
Es ist immer wieder dasselbe Lied. Kaum ist man als Consultant bei MLP ausgeschieden, tauchen gleich massenhaft Provisionsstorni in den Abrechnungen auf. In vielen Fällen stellen sich bei genauerem Hinsehen die angeblichen Vorschussrückzahlungsansprüche von MLP mehr als Stornoforderungen dar.
So geht das nicht, meinen wir. Bei der klaren Rechtslage haben wir die Vernehmung von MLP-Kunden als Zeugen beantragt. Gegenbeweislich natürlich! Wir wollen wissen, ob die MLP-Kunden tatsächlich ihre Verträge gekündigt haben oder doch nicht etwa die Nachfolgeberater den Anstoß zu einer Vertragskündigung und einem anschließenden Neuabschluss gegeben haben. „Umdeckungsaktion“ ist hier das Stichwort.
Wir werden der Frage, wer im Falle der Umdeckungsempfehlung des Nachfolgeberaters die Verantwortung für den entstehenden Storno zu tragen hat, nachgehen. Das versprechen wir!
Bis dahin empfehlen wir jedem Consultant jedem Storno in seiner Abrechnung minutiös nachzugehen. In vielen Fällen hat sich heraus gestellt, dass der stornierte Betrag zuvor schon nicht gutgeschrieben wurde. Reklamieren Sie schriftlich und setzen Sie MLP zur Aufklärung eine Frist von 8 Tagen!
Yes, we do!