Heidrun Jakobs - 01. Juni 2010
Spalt, 01. Juni 2010
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. beginnt bundesweit mit Kontrollen, ob sich die Sparkassen an die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. April 2009, Az.: XI ZR 55/08 und Az.: XI ZR 78/08 halten.
Mit diesen Entscheidungen hatte der BGH im letzten Jahr Nr. 17 Abs. 2 Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen alte Fassung für unwirksam erklärt. Nach dieser Klausel war es den Sparkassen möglich, ihre Zinsen aufgrund einer veränderten Marktlage anzupassen. Natürlich zu Lasten der jeweiligen Bankkunden. Dem hat der BGH einen deutlichen Riegel vorgeschoben, da die Zinsänderungsklausel die Sparkassen einseitig begünstige. Insbesondere sei für den Bankkunden nicht klar, wonach sich die Veränderung der Marktlage bemisst.
Die Sparkassen hatten in der Folge hoch und heilig versichert, dass keine Zinsanpassungen aufgrund einer „veränderten Marktlage“ mehr vorgenommen würden.
Ende Oktober 2009 traten nunmehr die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen in Kraft, wonach in Nr. 17 (5) geregelt ist, dass die Änderungen der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden erfolgen. Demnach ist eine einseitig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Zinsanpassung nicht mehr möglich.
Die Schutzgemeinschaft hat berechtigte Zweifel daran, dass sich die Sparkassen tatsächlich seit Verkündung der oben zitierten BGH-Urteile rechtstreu verhalten und wird nunmehr die vollmundigen Versprechungen der Sparkassen bundesweit überprüfen.
Beginnen wollen wir in der Pfalz, denn die pfälzischen Sparkassen haben sich unserer Erfahrung nach mit besonders verbraucherschutzwidrigen Praktiken hervorgetan.
Als erste pfälzische Sparkasse haben wir uns nunmehr die Sparkasse Rhein-Haardt, Philipp-Fauth-Straße 9 in 67098 Bad Dürkheim vorgenommen.
Wir bitten daher die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Rhein-Haardt, die einen Kreditvertrag mit einem veränderlichen Zinssatz (variables Darlehen) vereinbart haben, uns mitzuteilen, ob die Sparkasse seit dem 21. April 2009 Zinsanpassungen vorgenommen hat, die nicht individuell mit der Sparkasse Rhein-Haardt abgestimmt waren.
Liebe Kundinnen und Kunden der Sparkasse Rhein-Haardt!
Überprüfen Sie daher bitte Ihre Kontoauszüge und übersenden Sie uns eine Kopie, wenn Zinsanpassungen auf den Kontoauszügen vermerkt sind. Fordern Sie ggf. zuviel gezahlte Zinsen zurück! Sämtliche Zuschriften werden wir selbstverständlich absolut vertraulich behandeln.
Wir sorgen dafür, dass sich auch Ihre Sparkasse an Recht und Gesetz hält. Unterstützen Sie uns darin!
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Hohenrainweg 3e
91174 Spalt
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