SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze an Kunden weiter zu geben

Spalt, 27.09.2010. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) kritisiert die Zinsabzocke der Banken bei Dispokrediten scharf. Verbraucher müssen zum Teil 14 Prozent Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen. Wenn das Konto über den Disporahmen überzogen wird sind sogar bis zu 19,25 Prozent Zinsen fällig.

„Wenn man bedenkt, dass die Banken seit Beginn der Finanzkrise im Herbst 2008 nur 1 Prozent für die Geldbeschaffung bei der Europäischen Zentralbank zahlen, liegt es auf der Hand, dass Bankkunden hier gnadenlos abgezockt werden und die wirtschaftliche Notlage vieler Bankkunden ausgenutzt wird“, meint der Vorsitzende der SfB, Jörg Schädtler.

Da nicht davon auszugehen ist, dass Banken niedrige Zinsen freiwillig an ihre Kunden weiter geben, fordert die SfB eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für Banken, wie es auch schon der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 21.04.2009, Az.: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 angedeutet hat.

„Der Gesetzgeber ist hier gefordert, dem Treiben der Banken bei der Zinsabzocke zu Lasten ihrer Kunden ein und für alle Mal ein Ende zu setzen. Es ist schon eine Frage des Anstands, dass diejenigen Banken, die Staatsbürgschaften in Anspruch genommen haben, hier besonderes in die Pflicht genommen werden“, so Schädtler weiter.

Bankkunden werden zudem darauf hingewiesen, dass Banken für die Überziehung eines Dispokredits keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen, wie das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 31 U 55/09) und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 U 157/09) jetzt entschieden hatten. Ebenso hatte das Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil vom 04.08.2010 (Az.: 3 U 78/10) erkannt, dass Banken keine zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung eines Kredits verlangen dürfen.

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Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) ist ein Verbraucherschutzverein, der die Interessen der VerbraucherInnen gegen Banken und Finanzdienstleister vertritt und beim Bundesamt für Justiz in die Liste der klagebefugte Einrichtungen eingetragen ist. Die SfB verfolgt u.a. verbraucherschutzwidrige Praktiken von Banken und Finanzdienstleistern außergerichtlich und gerichtlich und leistet eine umfangreiche Aufklärungsarbeit der VerbraucherInnen und Verbraucher mit dem Ziel, verbraucherschutzwidrige Praktiken entsprechend den Vorgaben der einschlägigen Europäischen Richtlinien ein und für allemal abzustellen.

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Kommentare

Die Praxis, Kunden 5 Euro pro " Verfügung über das vereinbarte Kreditlimit hinaus" zu berechnen, hat sich die Commerzbank ja einfallen lassen, nachdem ihr von mehreren Instanzen verboten wurde, Gebühren für die "Nichteinlösung einer Lastschrift" zu verlangen.

Das erste Urteil in diesem "5 Euro" Fall ist ja in Hamm bereits im Spätsommer 2009 gefällt worden, und wurde auf der Webseite des Verbraucherschutzes Hamburg veröffentlicht mit der Aufforderrung, man solle diese Gebühren von der CoBa zurückfordern.

Das habe ich getan. Mir wurden über einen Zeitraum von mehreren Jahren über 400 Euro auf diese Weise berechnet. Teilweise waren die Verfügungen geringer als die Gebühren, beispielsweise 3,48 für Lebensmittel vom Lidl aus denen dann 8,48 auf dem Konto wurden.
Dem Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg folgend, habe ich dann eine genaue Aufstellung gemacht und per Einschreiben/Rückschein gebeten, mir den Gesamzbetrag gutzuschreiben.

Einige Wochen später bekam ich einen Formbrief der CoBa mit dem Hinweis, das Urteil sei nicht rechtskräftig und im Übrigen hätte ich ja auch Vorteile aus der Inanspruchnahme eines Dispositionskredites.

Jetzt - ein Jahr später - wird das Urteil des OLG Hamm bestätigt und ich bin fast sicher, sollte ich erneut den Betrag einfordern, wird die Coba mich wieder mit einem solchen Formbrief abspeisen.

Mich würde gern Interessieren wie lange ich die Beträge zurückfordern kann.Habe irgendwo gelesen das dass 3 Jahre sein sollen.