Heidrun Jakobs - 14. Oktober 2010
Der Kollege Vetter war so freundlich und hatte auf den Terminsbericht von Gisela Friedrichsen in spiegel-online hingewiesen.
Was ich bisher nicht wusste: Die Verteidigung hatte gestern beantragt, das mutmaßliche Opfer über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und das Landgericht Mannheim hat dies abgelehnt. Schon schlimm genug, dass ein Verteidiger dies beantragen muss.
Meine Forderungen in meinem vorangegangenen Beitrag gelten jetzt erst recht. Damit das Recht einkehrt.
Zu diskutieren wäre und ich bitte die Strafrechtler hier um eine Stellungnahme. Wenn sich herausstellen sollte, dass Kachelmann herein gelegt wurde: Hätten sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft in diesem Fall strafbar gemacht?
Yes, we do!
Kommentare
Kommentar von oxymoron - Permanenter Link
Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.
Wenn Sie sich beschweren, dass auf Ihre mannigfaltigen Anzeigen, auch beim Staatsschutz BKA niemand reagiert - das liegt vielleicht daran, dass die angebl. "NS-Verschwörung", von der Sie überzeugt sind, einfach nicht real ist. Wie muss man drauf sein, wenn man seinen Strafrichter als angebl. Nazi beim Staatsschutz des BKA anzeigt und damit im Internet hausieren geht?
Bundesverfassungsgericht und ECHR haben Ihnen ja mit Ihren Theorien auch nicht recht gegeben. Stecken die jetzt auch mit drin?
Wie leiten Sie denn diesmal die Theorie angebl. versteckter Nazibotschaften in Aktenzeichen der StA her? "Modifier"? "PC-Kasse"?...
Wer derartige Daten, wenn zutreffend, behauptet kommt a. entweder ins Zeugenschutzprogramm des BKA (wenn es Ansatzpunkte gäbe) oder 2. irgend wann mal in eine geschlossene Abteilung eines Ihnen bereits bekannten Bezirkskrankenhauses (wenn es eine psychiatrische Vorgeschichte gibt, die hier kaum zu dementieren sein dürfte, da Sie Demenz-Befunde selbst veröffentlicht haben).
Da Sie bis heute nirgends propagiert haben, dass man Ihnen das Zeugenschutzprogramm angeboten hätte - man ahnt, wie dies nach Ihrer Abschiebung aus den USA weiter gehen könnte.
Dort haben Sie ja auch bereits Asyl beantragt, weil die NS-Justiz hinter Ihnen her sein soll.
Mal sehen, ob der Supreme Court da auch mit drin steckt. In den USA sollen die Illuminaten die Fäden ziehen...
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