Bearbeitungsgebühr für Sparkassen-Privatkredit rechtswidrig

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat erneut einen wichtigen Sieg für alle Sparkassenkunden errungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.12.2010 (Aktenzeichen 8 U 1461/10) dürfen Sparkassen von ihren Privatkunden keine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite mehr fordern.

Das Oberlandesgericht Dresden hat damit ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 09.06.2010, Aktenzeichen 8 O 1637/10 in zweiter Instanz bestätigt. Zur Begründung führten beide Gerichte im Wesentlichen an, dass die Bearbeitung eines Darlehens keine Leistung im Interesse des Kunden sei, so dass es unzulässig ist, entsprechende Entgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden abzuwälzen. Das Oberlandesgericht Dresden hat sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Bamberg angeschlossen, das bereits mit Urteil vom 04.08.2010, Aktenzeichen 3 U 78/10, die Bearbeitungsgebühr für Darlehen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts als rechtswidrig erachtete.

„Die Kreditinstitute sind aufgefordert, es unverzüglich zu unterlassen ihren Privatkunden Darlehensbearbeitungsgebühren zu berechnen“, teilt Jörg Schädtler, Vorsitzender der SfB mit. „Bereits berechnete Entgelte müssen unverzüglich an die Kunden zurück erstattet werden. Das gilt insbesondere für die Sparkasse Chemnitz, die in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die SfB rechtskräftig unterlegen ist“, so Schädtler weiter.

Der Rechtsstreit wurde in beiden Instanzen von Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M., Wiesbaden geführt.

Yes, we do!

Kommentare

Hört sich gut an ... ist aber nicht Realität! Scheint die Sparkassen nicht zu interessieren. In Berliner Sparkassen wird weiterhin fleißig eine Bearbeitungsgebühr verlangt, wenn Kunde einen Kredit aufnehmen möchte. Rechtswidrig? Also gegen geltendes Recht? Wird aber dennoch gemacht. Wo ist nun der "Entscheider", der den Sparkassen in unserem Lande gesetzlich auf die gierigen Finger klopft? Ich kann derzeit nichts derartiges feststellen. Wozu dann Gesetze? Zum Labern?

Bitte wenden Sie sich an die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. unter www.schuvoba.de! Wir haben bereits gegen zahlreiche Berliner Banken Unterlassungstitel erreicht, sodass wir im Fall der Zudwiderhandlung selbstverständlich die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Herzlichen Glückwunsch!

Es wurde auch Zeit, dass über dieses Thema entschieden wurde.

Habe erst im letzten Monat bei meiner Sparkasse einen Kredit in Anspruch genommen.Die Sparkasse berechnet für Bearbeitung 150,00 Euro.Man nennt es im Vertrag--Bearbeitungsprovision--!! Was kann ich diesen Betrag beanstanden?

ist das urteil nun rechtskräftig?? kann ich formlos, wie vor einem jahr die kontoführdernungsgebühren, die bearbeitungsgebühr für den privatkredit zurückfordern? oder sollte man noch warten?

Bei einem Kleinkrediit am 14.04.2011 wurde mir eine Bearbeitungsgebühe von € 100.oo plus ein Kontoführungsentgelt berechnet.Das Kontoführungsentgelt wurde mir erstattat, die Bearbeitungsgebühr jedoch nicht . Die Sparkasse wartet auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 2012

Die Diskussion zum Bearbeitungsentgelt wird m. E. Zu einseitig geführt. Letztlich ist es ein Preisbestandteil einer Leistung.. In Zeiten verschärften, aber sinnvollen Verbraucherrechts kann jeder den Preis über den Effektivzins vergleichen. Vergleichen Sie zwei Darlehen mit identischem Effektivzins, wobei eines ein Bearbeitungsentgelt beinhaltet, werden Sie feststellen, dass das mit Entgelt eine kleinere Rate aufweist. Das ist ein Merkmal, das auch viele interessiert.
Und wenn man die Kosten absolut transparent haben, schaut man sich den Gesamtbetrag an. Da werden Sie feststellen: je kürzer die Laufzeit, desto geringer der monetäre Aufwand in Gänze ( natürlich steigt dadurch die Rate). Aber wie sagt man immer: der günstigste Kredit ist der, den man nicht aufnimmt. Nun gibt es aber Kreditbedarf, und den decken Banken. Da finde ich es unangebracht einem Geschäftspartner (womöglich noch nach Geschäftsabschluss in Form einer Rückforderung) die Preise vorschreiben zu lassen. Hier kann man auch nicht von Monopolisten sprechen, die Ihre Marktmacht zu Lasten der Verbraucher ausüben: das Angebot ist vielseitig. Letztlich ist es wie bei jedem Kauf. Wer billig kauft, kann Beratung nicht wirklich verlangen und erfährt erst später, was der Unterschied zwischen billig und preiswert ist.

Die Sparkassen nennen es nun Bearbeitungsprovision. Hat man der Kreditbearbeitungsgebühr nun ein neues Mäntelchen angezogen?