Heidrun Jakobs - 04. April 2011
Spalt, 4.4.2011. Die Deutsche Bank musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Schlappe einstecken. Der BGH untersagte der Deutschen Bank mit Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen XI ZR 232/10, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern eine Vergütungsklausel zu verwenden, wonach die Deutsche Bank von ihren Kunden pro Stunde € 40,-- bei der Bearbeitung von Nachlassfällen verlangt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Für den Fall eines Verstoßes gegen das Urteil droht der Deutschen Bank ein Ordnungsgeld in Höhe von € 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft der Vorstandsmitglieder. „Wir werden selbstverständlich überprüfen, ob sich die Deutsche Bank an die höchstrichterlichen Vorgaben hält und fordern die Deutsche Bank auf, bislang aufgrund dieser Klausel berechnete Entgelte ohne Aufforderung an ihre Kunden zurück zu zahlen“, sagte die Anwältin der SfB, Heidrun Jakobs, Wiesbaden, die das Verfahren in den ersten beiden Instanzen geführt hat.
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Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) vertritt als Verbraucherschutzverein die Interessen der VerbraucherInnen gegen Banken und Finanzdienstleister und ist beim Bundesamt für Justiz in die Liste der klagebefugten Einrichtungen eingetragen. Die SfB verfolgt u.a. verbraucherschutzwidrige Praktiken von Banken und Finanzdienstleistern außergerichtlich und gerichtlich und leistet eine umfangreiche Aufklärungsarbeit der VerbraucherInnen.
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