Heidrun Jakobs - 13. Juni 2011
Es ist kein Einzelfall: Ein ehemaliger MLP-Consultant wurde nach der Beendigung seines Mitarbeiterverhältnisses bei MLP mit Provisionen in Höhe eines hohen 5-stelligen Betrags rückbelastet, da die zuvor vermittelten Verträge angeblich storniert wurden. Als der ehemalige Consultant sich weigerte zu zahlen, reichte MLP vor dem Landgericht Düsseldorf Klage ein. Das Landgericht Düsseldorf ging der Sache in einer umfangreichen Beweisaufnahme auf den Grund und vernahm alle Kunden von MLP, deren Verträge betroffen waren. Im Rahmen der Zeugenvernehmung stellte sich heraus, dass MLP keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Verträge zu erhalten. Dem üblichen Geschäftsgebaren von MLP und auch sonst üblichen Gebaren in der Finanzdienstleistungsbranche hat das Landgericht Düsseldorf jetzt im konkreten Fall einen Riegel vorgeschoben und in einem am 27.05.2011 verkündeten Urteil entschieden, dass ein Anspruch von MLP auf Zahlung von Provisionsstorni nicht besteht. Gleichzeitig hat das Landgericht Düsseldorf der Widerklage des ehemaligen MLP-Consultants auf Auszahlung einer Stornoreserve in vollem Umfang statt gegeben. Zur Begründung führt das Landgericht aus, dass gegenüber dem Consultant nicht ausreichend dargelegt und bewiesen wurde, dass MLP alles mögliche getan hat, um die durch den ehemaligen Consultant vermittelten Verträge zu erhalten, somit sogenannte „Nachbearbeitungsmaßnahmen“ vorgenommen hat.
MLP-Mitarbeitern, denen ebenfalls nachvertraglich erhebliche Provisionsstornierungen eingebucht wurden, wird daher angeraten, den Grund und die Höhe der eingebuchten Storni zu überprüfen.
Yes, we do!