Fall Mollath – Justiz und Politik geraten ins Schlingern!

Es kommt Bewegung in den Fall Mollath und das ist auch allerhöchste Zeit, nachdem Gustl Mollath bereits seit fast 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie verharren muss aufgrund eines -nach bisherigen Erkenntnissen- der wohl größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Während der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller der Justiz im Mollath Verfahren schwere Fehler in der Urteilsbegründung gerade im Hinblick auf die Würdigung der Anschuldigungen der Ehefrau Mollaths als einziger Belastungszeugin vorwirft, schiebt der Präsident des OLG Nürnberg, Peter Küspert, die Verantwortung mit dem Ausdruck der richterlichen Allmächtigkeit auf den BGH, der für die Überprüfung von Urteilen nach dem Gesetz „einzig und allein“ zuständig sei. Richterliche Unterstützung bekommt er dabei vom Bayerischen Richterbund, der in einem offenen Brief Prof. Müller mit drohenden Worten angreift und auf eine äußerst unübliche Weise an die richterliche Unabhängigkeit erinnert und den Fall Mollath mit einer Verschwörungstheorie gleich setzt. Nicht nur, dass Prof. Müller auch Jura studiert hat, liegen doch die Fakten auf dem Tisch oder gibt es in Bayern kein Internet? Offenbar bemüht sich der Bayerische Richterbund zu retten, was zu retten ist. Ob ihm das gelingen wird, bezweifele ich sehr stark und auch hier gilt: Si tacuisses, und als unabhängiger Richter allemal! Im Übrigen bringt der offene Brief des Bayerischen Richterbunds nur eines an Licht! Nicht die geringsten PR-Kenntnisse und eine äußerst nervöse Anspannung bei der bayerischen Richterschaft! Es weiß doch niemand, wer alles in den Fall Mollath verwickelt ist und wie der Fall endet!

Zurück zum Präsidenten des OLG Nürnberg! Recht hat er, zumindest was den BGH anbetrifft! Der BGH ist aber auch letztinstanzlich zuständig bei Urteilen wegen Rechtsbeugung, Strafverteitelung im Amt und Falschaussage. Genau das wirft jetzt nämlich Rechtsanwalt Rainer Schmid den am Mollath-Verfahren Beteiligten vor und hat konsequenterweise Strafanzeige erstattet, die sich auch gegen die Bayerische Justizministerin richtet. Aufgrund der Informationen, die über das Internet abrufbar sind, ein durchaus nachvollziehbare und begründete Anzeige, meine ich. Da bleibt nur zu hoffen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dem anschließen werden und ebenfalls Strafanzeige erstatten.
Die bayerische Justizministerin Merk ist ohnehin nicht mehr zu halten, nachdem sie unmittelbar nach der Urteilsbegründung im Fall Vanessa noch im Gerichtssaal Pressemeldungen des Justizministeriums verteilen ließ und sich jeder fragt: Hat das Ministerium eine Glaskugel, oder gab es Absprachen zwischen Gericht und Justizministerium oder gar Vorgaben?
Das Bild vom bayerischen Sumpf vervollständigt sich immer weiter, wenn jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft Nürnberg „keine hinreichenden Gründe“ sieht für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, nach dem bereits im November 2011 ein Bekannter Mollaths an Eides statt versicherte, er könne sich an ein Gespräch erinnern, in dem Frau Mollath geäußert haben soll, ihr Mann sei irre, sie lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen und hänge ihm was an.
Wenn sich das Geflecht aus Politik und Justiz in Bayern da mal nicht auf dünnem Eis bewegt. Zwar wurde meines Wissens in Deutschland noch nie ein Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt, was schon für sich spricht, aber auch hier ändern sich die Zeiten! Da gehe ich jede Wette ein!

Yes, we do!

Kommentare

Kann man Anwälte (!), die gegen eine Ministerin wegen möglicherweise unzutreffender Aussagen in einer Parlamentsrede (!!) Strafanzeige wegen Falschaussage (!!!) stellen bzw. solches für richtig erklären, wirklich beruflich noch ernst nehmen?

Wir kennen den Aufklärungswillen der bayerischen Justiz z. B. anhand des Falls Tennessee Eisenberg, wenn es darum geht Fehler der Justiz aufzuklären. In einer weiteren Sache geht es um einen Fall in Regensburg, wiederholte Freiheitsberaubung durch die Justiz, es wird hier http://www.regensburg-intensiv.de berichtet. Interessant ist, alle drei (zieht man oben Beschriebenen mit ein) Fälle laufen über die Achse Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg - Justizministerin Dr. Beate Merk. Ich will damit nicht sagen der Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sei besonders auffällig, an anderen Orten im Lande Bayern ist es bekanntlich nicht viel anders, die drei Fälle bieten sich vom Bekanntheitsgrad nur besonders an.

@ Kommentar 1 gast

Was sind Sie denn für einer?

In diesem Fall sollten soviele Anzeigen gestellt werden, wie´s nur möglich ist.

Und genau solche Anwälte, die sich auch für das Recht engagieren, würde ich bei Bedarf bevorzugen.

Also ich vermute mal, Sie kennen diesen Fall nicht richtig oder Sie gehören zur betroffenen Seite.

Der Mann muss schnellstens freikommen! Mich persönlich interessiert, wie diese Gutachten zustande gekommen sind? Ohne diese hätte man den Mann ja gar nicht erst in die Psychiatrie einweisen können? Dass Richter sich so gut wie immer beim Urteil an solche Gutachten halten, ist ja nicht unbekannt...
Eine Frau Merk sollte ganz schnell ihren Schreibtisch räumen, aber nicht nur sie.

Ich bin nicht der Meinung, dass Frau Merk sollte ganz schnell ihren Schreibtisch räumen sollte.
Sie sollte umgehend, ohne eine Chance zur Vernichtung von Beweismitteln zu erhalten, den Platz von Herrn Mollath einnehmen. Auf unbestimmte Zeit.

und noch ein Fall aus Nürnberg:
Donald Stellwag saß jahrelang unschuldig ein.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg bereitetmir Sorge. Abgesehen von
Fällen, in denen sich ein Nürnberger Richter den Privatwagen im Gericht warten ließ.

StGB § 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Also nicht: im bayerischen Landtag. Braucht man eigentlich nichtmal Jura für studiert zu haben.

Die Gutachten
Das erste Nürnberger, das zweite (entscheidende) Bayreuther und das Berliner "Gut"achten der angeblichen creme de la creme beruhen NICHT auf persönlicher Untersuchung und Exploration, es sind Fantasie- und Aktenachten. Sie verstoßen damit gegen die Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Nr. 1.13) und enthalten auch sonst ca. 200-300 Fehler. Mollath weigerte sich wohlweislich an den "Gut"achten mitzuwirken. Nur das Ulmer Gutachten enthält eine viele Seiten umfassende Exploration, aber nicht zu den Tat-zeiten und den Tathandlungen. Das wäre zwingend erforderlich gewesen, weil alle anderen Gutachter nicht explorieren konnten bis auf das Straubing/Mainkofener. Dies betraf aber eine andere Fragestellung (Geschäftsfähigkeit und Betreuung), um Mollaths Vermögen pflege-leichter aufzulösen. Dieser echte GUTachter* spielte nicht mit und erkannte weder Wahn noch sonst eine psychische Erkrankung, die eine Unterbringung in der Psychiatrie gerechtfer-tigt hätte. Auch deshalb musste wohl die Berliner Koryphäe ran. Völlig unvermittelt heißt es da bei Beweisfrage 5. (aus dem Kontext Unterbringung und Gefährlichkeit), ich zitiere: „Es wird auch gebeten, sich diesbezüglich mit dem Gutachten des Sachverständigen Dr. STRAUBING/MAINKOFEN vom 26.09.2007 ausein¬anderzusetzen.“, also ein ganz anderes Rechtsgebiet.
Psychiatrisieren ohne persönliche Untersuchung hat in Bayern eine lange Tradition: sie be-gann 1886 mit König Ludwig II. und wird wahrscheinlich mit Gustl Ferdinand Mollath nicht zu Ende sein – es sei denn, wir bündeln nun alle Kräfte gegen dieses impertinente und uner-trägliche Gulagsystem der forensischen Schlechtachterindustrie. Als besodnere Anti-Delikatesse sei angemerkt, dass der Bayreuther Gutachter sehr wohl weiß, dass persönliche Untersuchung und Exploration ERFORDERLICH und NOTWENDIG sind, wenn er in sei-nem „Gut“achten ausführt: S. 21: "Dem Angeklagten wurde auch erläutert, dass im Rahmen der Begutachtung Gespräche und Untersuchungen u.a. durch den Sachverständigen erforder-lich seien.“ S. 23a: „Daraufhin begab sich der Unterzeichnete vom Patientenaufenthaltsraum auf der Station FP 6, in dem sich der Angeklagte aktuell befand, und erklärte ihm die Not-wendigkeit des anstehenden Gespräches.“ S. 23b: "(2) „Beim Versuch, den Angeklagten doch noch von der Notwendigkeit des Gesprächs in einer geordneten Untersuchungssituation zu überzeugen, erregte sich der Angeklagte zusehends.“
*Anmerkung: Auch nicht Dr. Weinberger und Prof. Dr. Dieckhöfer von der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. die Gust F. Mollath für gesund und zu Unrecht verwahrt halten.
Rudolf Sponsel, Erlangen

"Eine unabhängige Kommission soll untersuchen, wie viel Einfluss NS-Juristen in den
Gründungsjahren der Bundesrepublik auf das Bundesjustizministerium hatten. Schon bevor die
Wissenschaftler ihre Arbeit aufnehmen steht fest, dass es einen personellen Umbruch in der Justiz
nach dem Ende des Nazi-Regimes nicht gegeben hat."

Quelle: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5282/bmj-juristen-stellen-sich-ihr...

Allein ein paar Köpfe auszutauschen ist aus meiner Sicht zu wenig.

Das nürnberger Justizgebäude ist an sich schon drückend. Manche Räume hallen derart, daß fast geschrieen werden muß.
Die Überwachungskameras alle paar Meter vermitteln ein Gefühl der allgegenwärtigen anonymen Bedrohung und die Einlaßkontrolle ist härter als auf einem Flug nach Israel.

Ein freundlicher Empfang am Eingang mit Weiterleitung an einen Seelsorger bei Bedarf oder bei Diskriminierung (sehr üble Fälle kenne ich zuhauf) an eine entsprechende Stelle direkt vor Ort wäre aus meiner Sicht hilfreich.
Mich graut es immer, wenn ich dort hineingehe.
Kein Schmuck, gefängnisartig. Wer dort jahrelang arbeitet...
Ich erinnere mich nur an weniges Lächeln der dort Arbeitenden aber an sehr viel Argwohn und Angst bis hin zum Zittern wegern erkanntem aber nicht behobenen Unrecht (Vater nicht einmal zu seinem Sohn gelassen, als dieser sich einen Finger fast abtrennte).
In einem der trostlosen Treppenhäusern hat sich 2009 ein Richter aufgehängt.

Aber absoluten Respekt vor vielen Richtern dort. Jetzt alle Richter dort abzuwerten wäre absolut falsch.

Interessant wäre eine Erläuterung der Blog-Autorin, worin genau sie im Brief des Richterbundes einen "drohenden" Charakter zu erblicken glaubt. Offenbar fühlt sich der vermeintlich "berohte" Prof. nicht wirklich eingeschüchtert, hat er doch den Brief des Richterbundes in klarem, aber rundweg sachlichen Ton beantwortet. Die Antwort des Herrn Prof. Müller hat der angeblich so "nervöse" Richterbund übrigens auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht....

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