Heidrun Jakobs - 30. November 2012
Die Ereignisse im Fall Mollath überschlagen sich!
Spiegel Online und die Süddeutsche berichten unter Berufung auf die "Nürnberger Nachrichten", dass eine Anzeige Mollaths gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank 2004 zu den Nürnberger Finanzbehörden gelangte, dort aber relativ schnell als "erledigt" zu den Akten gelegt wurde. Grund dafür sei ein Anruf aus der Justiz gewesen. Unter Berufung auf Behördenkreise schreibt die Zeitung, der Richter, der damals im Fall Mollath urteilte, habe selbst bei den Finanzbehörden angerufen und darauf hingewiesen, dass Mollath nicht klar bei Verstand sei"
Wenn das keine Ente ist, ist das so unfassbar, dass selbst ich keine Worte mehr finde. Das ist wohl Rechtsbeugung in erster Güte! Das hat es nach dem 2. Weltkrieg noch nicht gegeben. Wo sind wir hingeraten?
Yes, we do!
Kommentare
Kommentar von Wilfried - Permanenter Link
Die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth, die das Urteil in der Sache Mollath gesprochen habe, sind erst durch den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts vom Dezember 2005 (!) mit der Sache befasst worden und können deshalb im Jahr 2004 (!) jedenfalls nicht irgendwie rechtsbeugerisch tätig geworden sein.
Ist es wirklich zuviel verlangt, sich mit Äußerungen zu Dingen zurückzuhalten, von denen man so offensichtlich keine Ahnung hat?
Kommentar von Hanno di Rosa - Permanenter Link
Hat Frau Merk nicht selber im Interview gesagt sie könne nicht in die "unabhängige" Justiz eingreifen und eine Wiederaufnahme einleiten?
Jetzt wo sie um ihren Posten bangen muss, geht es plötzlich? Unfassbar das ganze, aber auch schön zu sehen, wie erhöhter Medien-Druck gewisse "Unmöglichkeiten" möglich zu machen scheint. Ich hoffe Mollath kommt bald frei. Dranbleiben und nicht locker lassen!
Kommentar von Heidrun Jakobs - Permanenter Link
Ich schrieb: "Wenn das keine Ente ist und habe mich auf den Artikel in spon bezogen und in der Süddeutschen. Stellen Sie das doch bitte dort klar!
Kommentar von Wilfried - Permanenter Link
@ H. Jakobs:
SZ und Spon werden sich kaum Ihren Rechtsbeugungsvorwurf zurechnen lassen wollen.
Unabhängig davon zeigt das doch, dass Sie sich - obwohl Sie sich hier mit täglich schriller werdenden Vorwürfen und Forderungen zu profilieren suchen - noch keine fünf Minuten ernsthaft mit der Sache befasst haben (weil sonst nämlich evident wäre, dass das jedenfalls keiner der Richter der Strafkammer gewesen sein wird).
Kommentar von Hanno di Rosa - Permanenter Link
http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-bri...
Zitat:"In den genannten Behördenkreisen wird der heute pensionierte Richter Otto Brixner als jener Anrufer genannt." 2 Jahre später hat er ihn dann in die Forensische Psychiatrie eingewiesen.
Interessant auch: "Nachdem Merk bis vor kurzem eine neue psychiatrische Begutachtung Mollaths als unnötig abgelehnt hatte, kündigte die Nürnberger Staatsanwaltschaft Anfang der Woche völlig überraschend eben einen solchen Antrag an".
Kommentar von König Otto - Permanenter Link
Die Formulierung ist unglücklich, in der Sache aber nicht falsch, da das Landgericht bereits 2004 mit dem Fall befasst war und Otto B. damals schon Kammervorsitzender gewesen sei dürfte.
Kommentar von A. Knittweis - Permanenter Link
@ Wilfried:
"Die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth, die das Urteil in der Sache Mollath gesprochen habe, sind erst durch den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts vom Dezember 2005 (!) mit der Sache befasst worden und können deshalb im Jahr 2004 (!) jedenfalls nicht irgendwie rechtsbeugerisch tätig geworden sein."
Anders ausgedrückt, wenn der Richter der sich auf Grund des Verweisungsbeschlusses erst ab 2005 mit der Sache und damit mit dem Geisteszustand befassen konnte bereits im Jahr 2004 zu der Auffassung gelangt Herr Mollath sei nicht bei klarem Verstand, so muss stark bezweifelt werden dass bei diesem Richter die notwendige Unvoreingenommenheit zu Beginn des Verfahrens vorlag.
Kommentar von buddy - Permanenter Link
Klar scheint, das die Justiz hier völlig versagte, ob bewußt oder fahrlässig ist fast schon sekundär. Allerdings mehren sich auch Hinweise, dass man die Rolle der Ex-Frau nochmal genauer betrachten sollte.
So werden z.B. Zweifel am Attest ihrer Ärztin zur mutmaßlichen Gewaltanwendung geäußert. Das Datum des Attestes datiert Monate nach dem Vorfall, enthält keine Photos, eine Bekannte/Freundin der Ex arbeitet in dieser Praxis und die Ärztin kann oder will sich offenbar gar nicht mehr so recht daran erinnern.
Im Bericht der HVB-Bank immerhin ihre Arbeitgeberin,werde die EX-Frau offenbar mehr oder weniger deutlich als berechnend und indirekt als "Lügnerin" beschrieben. Sie wurde fristlos entlassen.
Ein ehem. Freund der Familie versichert, dass die Frau ihm gegenüber vor der Anzeige geäußert habe, dass wenn Mollath weiter gegen sie vorgehe (wohl in der Schwarzgeldsache), sie ihn fertig machen werde....
In einem anderen Forum habe ich gerade noch gelesen, dass die Frau einen Ihrer Schwarzgeldkunden beerbt habe und der Forist vorschlägt auch diesbezüglich zu ermitteln. Na ja, dies ist jetzt tatsächlich eine arg weit hergeholte Mutmaßung, aber wenn man bedenkt.... und unter welchen Gründen Mollath eingewiesen wurde......
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Kommentar von Hans Adler - Permanenter Link
Laut http://www.gustl-for-help.de/chronos.html forderte im September 2003 das AG Nürnberg die Verhandlung gegen Gustl Mollath aus und forderte ein psychiatrisches Gutachten an. Im Oktober 2003 verwarf das LG Nürnberg die Beschwerde dagegen. Vielleicht war das ja damals schon der Herr Brixner?