Heidrun Jakobs - 27. Dezember 2012
Die Methoden des allseits beliebten Strukturvertriebs mit schlanker Struktur MLP Finanzdienstleistungen AG gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern dürften sich mittlerweile herum gesprochen haben: Zu Beginn eines Mitarbeiterverhältnisses werden die jungen, angehenden Versicherungsvertreter, von MLP etwas aufgepeppt „Consultants“ genannt, auf schicken Infoveranstaltungen in luxuriösem Ambiente, moderiert von einer sexy Fernsehmoderation mit horrenden Provisionseinnahmen geworben. Welcher arbeitslose junge Akademiker will nicht einmal gerne reich sein? Das führt dann dazu, dass man ihn unterschreibt, den MLP Consultantvertrag. Ab sofort darf man sich zur MLP-Familie angehörig fühlen.
Die Einsicht, dass alles mehr Schein als Sein ist und die Sitten und Gebräuche im Finanzdienstleistungsgewerbe genauso sittenlos sind, wie im anderen Gewerbe auch, kommt bei dem Einen früher und bei dem Anderen später. Spätestens dann, wenn die MLP‘ler nach einem Jahr Zugehörigkeit zur „Familie“ feststellen, dass die versprochene Übertragung von Kunden ausbleibt und es gar nicht so einfach ist, die in Aussicht gestellten Provisionen zu verdienen, mit denen die von MLP „großzügiger Weise“ gezahlten Vorschüsse zur Existenzgründung zurück gezahlt werden könnten. Es haben sich Schuldenberge aufgetürmt, sowohl bei Geschäftsstellenleitern als auch bei den Consultants, die MLP bei einem Ausscheiden aus der Familie gerichtlich eintreiben lässt. Oder aber MLP bietet eine ratenweise Rückzahlungsvereinbarung an, bei der ich keinem Consultant anraten würde, so etwas ohne anwaltlichen Beistand zu unterschreiben. Ebenso „großzügig“, versteht sich. Nicht in allen Fällen, aber in vielen!
Die BaFin nannte das Provisionsvorschusssystem von MLP einmal eine unzulässige Kreditgewährung und zwang MLP dazu, zumindest einen kleinen Teil des monatlichen Vorschusses als Fixum zu gewähren. MLP beugte sich dem vordergründig und änderte die Vertragsgestaltung so, dass sich auch die BaFin damit zufrieden geben konnte. Trotzdem gelang es MLP, die BaFin auch weiter an der Nase herumzuführen. Das Ergebnis blieb nämlich das gleiche: Ein Großteil der MLP-Consultants sind nach wie vor bei MLP verschuldet und das nicht nur wegen der gezahlten Vorschüsse. Nein, auch weil oftmals Forderungen in die Provisionskonten eingebucht werden, die eigentlich gar keine sind, wie beispielsweise Provisionsrückforderungen wegen angeblich stornierter Versicherungsverträge. Man könnte vermuten, die horrende Verschuldung der MLP-Geschäftsstellenleiter und Consultants gegenüber MLP wird zu einem Geschäftsmodell! Es lassen sich Forderungen gegen die eigenen Mitarbeiter in die Bilanzen einstellen. Seltsam nur, dass die Geschäftsstellenleiter verpflichtet sind, die nicht ausgeglichenen Provisionsvorschüsse von ausgeschiedenen Mitarbeitern zu übernehmen. Um wessen Forderung handelt es sich dabei eigentlich? Das müsste jedenfalls von einem Wirtschaftsprüfer hinterfragt werden.
Zurück zu den Consultants: Manche ziehen die Reißleine, wenn sich nach einiger Zeit in der MLP-Familie immer noch keine nennenswerten Provisionen verdienen lassen, von denen man leben könnte und kündigen. Manche werden aber auch gekündigt. Mit Grund oder ohne einen Grund. Viele Fälle haben aber eines gemeinsam: Der Rosenkrieg zwischen MLP und den ehemaligen Mitarbeitern beginnt. Nicht nur, was die gerichtliche Rückforderung von Vorschüssen und Provisionsstorni anbetrifft! Nein, die Methoden von MLP werden vermutlich mit nachlassendem Geschäft auch rüder, als sie ohnehin schon waren.
Auch gute Pferdchen im Stall, also jene, die ehemals zu den Top-Beratern gehörten und immensen „Deckungsbeitrag“ für die MLP Geschäftsstelle brachten, trifft es jetzt. So erhielt ein ehemaliger Top-Berater gleich die fristlose Kündigung, nachdem er von der MLP-Compliance Lady aufgefordert wurde, sämtliche Umstände und Tatsachen über das Geschäftsmodell seines Kunden an MLP mitzuteilen. Der MLP Consultant, wir nennen ihn Mr. Z, weigerte sich natürlich, war er doch von seinem Kunden zum Stillschweigen verpflichtet worden. Diejenigen Fragen, die die Tätigkeit von Mr. Z als MLP-Handelsvertreter anbetrafen, wurden selbstverständlich beantwortet. Doch das reichte MLP nicht. Schließlich müsse man „Auffälligkeiten im Geschäftsbetrieb nachgehen und den wirtschaftlich Berechtigten der über MLP vermittelten Produkte und die Mittelherkunft bei Transaktionen überprüfen“.
Soweit, so gut! Nur merkwürdig, dass sowohl der wirtschaftlich Berechtigte als auch die Mittelherkunft bereits aus den Beratungsprotokollen, die Mr. Z. vorlegte, ersichtlich waren und Mr. Z erfahren hatte, dass MLP selbst der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt hat, dass die von ihm vermittelten Versicherungen policiert werden können.
Was denn jetzt? Offenbar waren die angeblichen Auffälligkeiten doch nicht so auffällig. Mr. Z. erhielt jedenfalls trotzdem die fristlose Kündigung! Doch damit nicht genug! Er stellte dann fest, dass MLP bei der AVAD e.V., der Schufa für Versicherungsvertreter, als Kündigungsgrund „Verdacht einer strafbaren Handlung“ hat eintragen lassen.
Starker Tobak meine ich! Wenn sich die MLP-Mitarbeiter da mal nicht selbst strafbar gemacht haben. Mr. Z wird das jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen. Ich habe für ihn Klage eingereicht! Der geschätzte Kollege RA S. von der Kanzlei T. in H. hat bereits angezeigt, dass er MLP vertritt und MLP sich gegen die Klage verteidigen wird. Es bleibt spannend!
Yes, we do!