Heidrun Jakobs - 07. August 2013
Gustl Mollath ist frei! Allerhöchste Zeit. Ein Minimum an rechtsstaatlichen Grundsätzen in Bayern ist wieder hergestellt, wenn man sich auch des Eindrucks nicht verwehren kann, dass der Blick auf die kommende Bundes- und Landtagswahl am 22. September 2013 mitursächlich war, dass sich das Oberlandesgericht Nürnberg veranlasst sah, die Entscheidung ihrer Regensburger Kollegen, die noch 2 Wochen zuvor den Wiederaufnahmeantrag Mollaths verworfen hatten, zu kassieren und die sofortige Freilassung Mollath anzuordnen.
Die Begründung der Nürnberger Richter ist nach den Presseberichten mehr als dürftig angesichts der zahlreichen Fakten des Wiederaufnahmeantrags. Das OLG Nürnberg stützt sich auf eine in der damaligen Hauptverhandlung gegen Mollath vorgelegte „unechte Urkunde“ und deswegen jetzt das Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen sei. Ein einziger Wiederaufnahmegrund reiche, teilte das Gericht mit, auf andere Gesichtspunkte komme es nicht mehr an.
Das ist zwar richtig, aber hätte es sich nicht aufgrund dieses grenzenlosen Justizskandals geboten, alle vorgebrachten Fakten des Wiederaufnahmeantrags zu betrachten? Bei aller Freude über die Entscheidung des OLG Nürnberg und Mollaths Freilassung, aber das Gericht hat es sich hier zu leicht gemacht. Es erscheint allzu durchsichtig, dass sich das Gericht politischem Druck gebeugt hat und dabei wesentliche Fakten des Wiederaufnahmeantrags unbeurteilt ließ.
Damit sind wir alle nur einen winzigen Schritt weiter gekommen in der Aufarbeitung des wohl größten Justizskandals der deutschen Nachkriegsgeschichte. Alle Mühen der Presse und der vielen Unterstützer Mollaths müssen weiter gehen! Die Verflechtungen von Justiz, Politik und Geldhäusern müssen gnadenlos aufgedeckt werden. Der Mollath Skandal ist daher noch lange nicht an seinem Ende angekommen.
Vor allem aber muss Beate Merk, die mit gespaltener Zunge sprechende bayerische Justizministerin, die einst Mollath als gemeingefährlich beurteilte und nunmehr die Freilassung Mollaths angesichts des politischen Drucks und der bevorstehenden Wahl im September als eigenen Erfolg feiert, umgehend entlassen werden. Zynisch, wie die Süddeutsche Zeitung Merks Äußerungen beschreibt, ist maßlos untertrieben. Die Einlassungen der bayerischen Justizministerin sind an bodenloser Unglaubwürdigkeit nicht mehr zu überbieten und zeugen von einer verlogenen Dreistigkeit. Als Justizministerin hat Beate Merk selbst die Frage aufgeworfen, ob sie nicht mitten drin steckt in diesem bayerischen Sumpf und in einem Rechtsstaat nicht mehr tragbar ist.
Der Fall Mollath fängt damit gerade erst an.
Wie geht es weiter und was können Sie alle tun? Zeigen Sie am 22. September Kante und verhindern Sie für die weiteren 4 Jahre diesen bayerischen Sumpf. Der Rechtsstaat ist unantastbar! Daran werden sich die Justiz und die Politik gewöhnen müssen.
Mit der Alternative für Deutschland haben wir am 22. September die Chance dazu! Auch in Bayern!