Heidrun Jakobs - 06. Juli 2014
Es wird immer dreister mit den Banken! Kaum ist ein Thema vom Tisch, lassen sich die Bankhäuser schon die nächste Frechheit einfallen um die Verbraucher zu prellen.
Was ist passiert? Die Volksbank Bocholt hat meinem Mandanten auf die zu zahlenden Zinsen und auf die Vorfälligkeitsentschädigung Umsatzsteuer berechnet und damit beträchtliche Beträge kassiert! In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht können Banken das wohl! Banken sind nach § 4 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz im Rahmen der Gewährung von Krediten zwar umsatzsteuerbefreit, haben aber nach § 9 Umsatzsteuergesetz die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten. Und warum verzichten Banken jetzt auf eine Umsatzsteuerbefreiung? Na, weil sie dann vorsteuerabzugsberechtigt sind und bei eigenen Aufwendungen Vorsteuer ziehen können und dann die auf ihre Aufwendungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück erhalten.
Was umsatzsteuerrechtlich zulässig ist, ist zivilrechtlich aber noch lange nicht zulässig!
Für Bankkunden, die unternehmerisch tätig sind, ist die Umsatzsteuer auf Zinsen und Kreditkosten nur vordergründig kein weiteres Problem. Die gezahlte Umsatzsteuer stellt bei ihnen zunächst nur einen durchlaufenden Posten dar. Erhebliche steuerliche Nachteile können sich aber im weiteren Verlauf einer individuellen unternehmerischen Tätigkeit in steuerlicher Hinsicht ergeben. Für Verbraucher allerdings ergeben sich sofort und unmittelbar erhebliche Zusatzkosten, denn Verbraucher können die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Sie zahlen damit 19 % auf ihre Zinsen und sonstigen Kreditkosten oben drauf.
Ich wette hier mal, dass die Umsatzsteuer in den ursprünglichen Verbraucherdarlehensverträgen nicht im effektiven Zinssatz eingepreist ist, obwohl sie das meiner Meinung nach gemäß der Preisangabenverordnung hätte sein müssen. Der ursprünglich vereinbarte effektive Zinssatz erhöht sich damit um die gezahlte Umsatzsteuer. Für Verbraucher kommen damit Zinssätze an Licht, die einen schwindeln lassen. Und nicht nur das! Die Umsatzsteuer ist wohl in den meisten Fällen nicht mit den Bankkunden vereinbart.
So geht es nicht, liebe Bankhäuser. Das ist unzulässig bei bestehenden Kreditverhältnissen! Bankkunden müssen darauf vertrauen können, dass die vereinbarten Konditionen, so wie sie vereinbart wurden, auch eingehalten werden. Und bei künftigen Kreditverträgen mit Verbrauchern ist die Umsatzsteuer in den effektiven Zinssatz einzurechnen.
Alles andere ist Nepper, Schlepper, Bauernfängerei und da ist jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gefordert, diesem Treiben in aufsichtsrechtlicher Hinsicht ein Ende zu setzen.
Und allen betroffenen Bankkunden ist anzuraten, die gezahlte Umsatzsteuer auf Zinsen und Kreditkosten von ihrer Bank zurück zu fordern.