Heidrun Jakobs - 02. September 2014
Es lohnt sich wirklich als Bankkunde einmal den Kontoverlauf von Darlehen und Kontokorrent überprüfen zu lassen. Nicht selten werden Bankkunden feststellen, dass Banken überhöhte Zinsen berechnen, Gutschriften falsch wert stellen und das Konto mit rechtswidrigen Entgelten belasten. Zum Vorteil der Bank versteht sich! So auch im Fall der Nassauischen Sparkasse (Naspa), immerhin eine der größten Sparkassen in Hessen, wenn nicht sogar die Größte.
Mein Mandant hatte bei der Naspa mehrere Darlehen im Gesamtvolumen von über einer Million Euro abgeschlossen. Im Rahmen einer Nachberechnung des Kontoverlaufs durch einen beauftragten Privatgutachter wurde festgestellt, dass der von der Naspa im Rahmen der Zinsanpassung auf den Kontoauszügen angegebene Zinssatz nicht mit dem tatsächlichen Zinssatz des in Anspruch genommenen Kapitals übereinstimmt und zudem noch die Zinsanpassungen nach der zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof (BGH) kassierten Zinsanpassungsklausel, Aktenzeichen XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 erfolgten. Entgegen dem Äquivalenzprinzip überschritt die Naspa bei den Zinsanpassungen das Verhältnis des ursprünglichen Zinssatzes im Verhältnis zum marktüblichen Zinssatz um einige Prozente und erhöhte damit meiner Auffassung nach in unzulässiger Weise ihre Marge.
Die gesamte Saldendifferenz, die sich aus den fehlerhaften Berechnungen ergab, ließ sich auf um die 155.000,-- Euro errechnen. In einem Klageverfahren will mein Mandant jetzt diesen Betrag von der Naspa zurück erstattet haben.
Jetzt bin ich nach meinen vielen, vielen Prozessen gegen Banken ja schon einiges gewohnt, aber die Kaltschnäuzigkeit und Überheblichkeit diverser Bankhäuser erstaunt mich doch immer wieder.
Die Naspa ließ in diesem Prozess vortragen, dass es ihr nicht um Klein-Klein aus fehlerhaften Wertstellungen und rechtswidrigen Entgelten ankommt. Wohl alles nur „Peanuts“, um im Banken-Jargon zu bleiben. In dem Schriftsatz der Naspa an das Gericht heißt das dann so:
„Im Übrigen ersparen wir uns, gesondert auf die geltend gemachten Ansprüche in Höhe von € 480,-- wegen angeblich rechtswidrig belasteter Entgelte (Ziffer 2 der Klageschrift), die unberechtigte Belastung in Höhe von € 7,70 (Ziffer 3 der Klageschrift), einzugehen. Gegebenenfalls mag die Beklagte verurteilt werden, den Betrag von € 487,70 zu zahlen. Es ist nicht der Mühe wert, hierzu die unverständlichen Ausführungen des Herrn …(Anmerkung von mir: gemeint ist der Gutachter) im Einzelnen zu analysieren“.
Dieses kleine Zitat der Naspa-Vertreterin offenbart und ist auch repräsentativ für unser krankes Bankensystem zu Lasten der Bankkunden und des Steuerzahlers, der immer mal wieder einspringen muss, wenn eine Bank sich verkalkuliert hat. Höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert! Die Isländer haben es uns vorgemacht, wie es geht!
Auch die Naspa schöpft ihre Daseinsberechtigung nur aus den Bankkunden und sollte sich daran gewöhnen, dass das, was für die Naspa Peanuts sind, für den jeweiligen Bankkunden viel Geld ist!