BaFin: Lockerung der Geldwäsche-Gesetze für Flüchtlinge

Die Demontage des Rechtsstaates schreitet weiter voran. Während jeder Normalbürger sich bei der Eröffnung eines Bankkontos gegenüber den Kreditinstituten einer umfassenden Identitätsprüfung bis hin zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten bei bestimmten Finanztransaktionen unterziehen muss, gilt dies für Flüchtlinge nicht.
 
Nach einer Veröffentlichung der BaFin auf deren Homepage vom 09.09.2015 teilt die BaFin mit, dass die Kontoeröffnung für Flüchtlinge erleichtert sei. Dem geht nicht etwa eine gesetzliche Grundlage voraus, sondern lediglich "eine Absprache" mit dem Bundesfinanzministerium zur Schaffung von Übergangsregelungen.
 
Im Klartext bedeutet dies, dass  die geltenden Gesetze kurzerhand für Flüchtlinge durch einen Zuruf des Bundesfinanzministeriums außer Kraft gesetzt wurden. Eine Rechtsgrundlage hierfür erachtet der Bundesfinanzminister offensichtlich als nicht notwendig.
 
In einem Schreiben der Bafin an die Deutsche Kreditwirtschaft führt die BaFin im Einzelnen aus, dass künftig bei der Kontoeröffnung durch Flüchtlinge Legitimationsdokumente erforderlich seien, die lediglich Identitätsangaben enthalten, den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde tragen, mit einem Lichtbild versehen sind sowie das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift vom ausstellenden Bearbeiter aufweisen.  Ausdrücklich hält die BaFin weiter fest, dass weitere materielle und formale Anforderungen nicht gestellt werden.
 
Nun ist ja wohl hinreichend bekannt, dass die Identität von Flüchtlingen in einer Vielzahl von Fällen nicht feststellbar ist. Der Zoll hat unlängst Pakete mit syrischen Pässen entdeckt, darunter sowohl echte als auch gefälschte. Das bestätigte jedenfalls eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem Spiegel. Und ausgerechnet das Bundesfinanzministerium schwatzt der BaFin den Bruch von Recht und Gesetz auf. Welch ein Hohn!
 
Die Geldwäsche für Flüchtlinge wird damit erheblich erleichtert. Zwar weist die BaFin darauf hin, dass diese Konten wie bei allen Konten üblich, einem Monitoring zu unterwerfen sind, aber welche Bank hat schon ausreichend Personal, ständig die Kunden-Kontenbewegungen zu überprüfen.
 
Die Liste der Rechtsbrüche durch diese Bundesregierung steigt stetig. Wir befinden uns bereits in einem rechtsfreiem Raum, zumindest teilweise. Die zukünftigen Steigerungen sind absehbar.
 
Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Rechtsbrüche Überhand gewinnen. Das hätte katastrophale Folgen für Deutschland, bis hin zur Anarchie!
 
Ich fordere deswegen die Deutsche Kreditwirtschaft auf, dem rechtsmissbräuchlichen Handeln der Bafin und dem Bundesfinanzministerium eine deutliche Absage zu erteilen. Unsere Gesetze gelten für jeden, auch für Flüchtlinge. Behördliches Handeln ohne eine hierfür bestehende rechtliche Legitimation ist gesetzeswidrig. Zudem werden möglicherweise Straftatbestände wie Geldwäsche durch die Bundesregierung und die Bafin begünstigt und möglicherweise auch vereitelt. Hier ist die Justiz aufgefordert, unverzüglich strafrechtliche Ermittlungsverfahren ohne Rücksicht auf Ansehen und Person einzuleiten.