Heidrun Jakobs - 20. Januar 2016
Mich erreichen immer wieder Emails mit einem entsprechenden Wortlaut wie die nachfolgende Email, die ich hier einmal im Originalwortlaut einstelle:
"Guten Tag, sehr geehrte Frau Jakobs,
ich bin auf Ihre Web-Seite gekommen, danke!
Anbei zur Info meine Eingabe an die Schiedsstelle. Meine Anträge wurden im Hinblick auf die Ausnahme der Förderdarlehen in den BGH-Entscheidungen abgelehnt.
Aber da entwickelt sich ja noch was. In meinem Fall tritt Verjährung zum 30.6.2016 ein.
Ich erwarte aber keine kostenpflichtige Stellungnahme!
Freundliche Grüße"
Leute, so geht das nicht! Meine juristischen Stellungnahmen oder Beurteilungen sind honorarpflichtig. Das Honorar muss stets im Voraus bezahlt werden. Ansonsten werde ich nicht tätig. Punkt! Das gilt natürlich auch für Anfragen wie "Sie sind doch Anwältin, ich habe da mal eine Frage!".
Beim Bäcker gibt es auch keine Brötchen umsonst! Und wenn, sind sie alt!