Banken – ganz dreist! Folge 1: Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apobank)

Ich habe mich entschlossen, künftig in meinem Blog über besonders dreiste Vorgehensweisen von Banken zu berichten.  Bankkunden sollten gewarnt sein, gerade bei diesen Banken ein Konto zu eröffnen oder ein Darlehen aufzunehmen. Heute geht es um die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, kurz „Apobank“ genannt. Das ist die Bank, die sich die „Betreuung“ und „Beratung“ der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte auf die Fahnen geschrieben hat. Betreuung und Beratung hört sich zumindest gut an, doch das wahre Leben belehrt viele Apobank-Kunden eines Besseren.
 
Nun zu meinem Fall: Meine Mandanten, ein Ärzte-Ehepaar befindet sich mit der Apobank vor dem Landgericht Düsseldorf in einem Rechtsstreit. Die Apobank verlangte ohne einen nachvollziehbaren Grund die Auflösung aller sicherungshalber abgetretenen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, was einen erheblichen Verlust für meine Mandanten bedeutet hätte. Im Gegenzug dazu verlangen meine Mandanten die Rückforderung meiner Ansicht nach zu Unrecht abverlangter, sogenannter „Zinscap-Prämien“ in beträchtlicher Höhe, die Rückforderung rechtswidrig abverlangter Zinsen aufgrund einer  unwirksamen Zinsanpassungsklausel und nicht zuletzt eine Rückabwicklung der Darlehensverträge wegen der Verwendung von unwirksamen Widerrufsbelehrungen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte in einem Hinweisbeschluss bereits darauf hingewiesen, dass die von der Apobank verwendete Zinsanpassungsklausel unwirksam sein dürfte und zudem ein Anspruch auf Rückzahlung der Zinscap-Prämien besteht.
 
Da meine Mandanten außerdem von der Apobank so richtig die Nase voll haben, soll auch die gesamte Geschäftsbeziehung beendet werden. Zu diesem Zweck hatten meine Mandanten der ablösenden Bank einen Treuhandauftrag erteilt. Die Apobank will jetzt der Ablösung der Darlehen zwar nachkommen, macht aber zusätzlich zur Auflage, dass meine Mandanten die gegen die Apobank gerichtete Klage vor dem Landgericht Düsseldorf zurück nehmen.
 
Meine Mandanten denken jedoch nicht daran, sich bei der Ablösung der Darlehen ihrer Rechte zu begeben und erwägen jetzt, gegen die Apobank eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung zu erstatten. Wegen eines weiter entstehenden Schadens wird die Klage vor dem Landgericht Düsseldorf jedenfalls nicht zurück genommen, sondern vielmehr erweitert.
 
 

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UPDATE: Die apobank ließ inzwischen mit anwaltlichem Schreiben vom 10.03.2016 mitteilen, dass die Klagerücknahme "aus einem Mißverständnis heraus .....versehentlich aufgenommen wurde. Die Fachabteilung ging davon aus, dass das Ablösungsbegehren zur Erledigung des Rechtsstreits führen sollte und hat deswegen diesen Punkt mit in das Schreiben aufgenommen. Selbstverständlich kann die Ablösung ohne Rücknahme der Klage vor dem LG Düsseldorf erfolgen".

Na, geht doch! Warum nicht gleich?