#fakenews - Gesetz zur Sicherung des Machterhalts und Parallelen zu grausamsten Geschichte Deutschlands!

Die Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats geht voran. Das von der Regierungskoalition geplante Gesetz gegen die sog. #fakenews soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Justizminister Heiko Maas, bisher durch Fehlleistungen immer um jeden Rücktritt herum gekommen, fordert sogar „Knast“ für diejenigen, die Nachrichten fälschen.

Diese Forderung hat er wohl aufgestellt, bevor er wusste, dass seine Kabinettskollegin Andrea Nahkes den Armutsbericht fälschte. Ob die Knastforderung jetzt auch für Nahles gilt, wissen wir nicht.

Da Justizminister Maas bislang weder durch Leistung, doch mehr durch verfassungsfeindliche Parolen aufgefallen ist, habe ich hier einen Gesetzesvorschlag für ihn parat, leicht von mir abgewandelt. Da kann er gleich abschreiben, denn das ist offensichtlich das, was Maas vorhat. Bezeichnend, dass auch der parlamenarische Geschäftsführer der CDU/CSU Fraktion, Grosse-Böhmer, Maßnahmen für "falsche Nachrichten", also für Meinungen fordert, die ihm nicht genehm sind.

Hier also der Gesetzentwurf für Maas:

§ 1 Aufstellen und Verbreiten von #fakenews
(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. (2) Ist durch die Tat ein schwerer Schaden für das Reich oder ein Land entstanden, so kann auf Zuchthausstrafe erkannt werden. (3) Wer die Tat grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 2 Sozialismusfeindliche Hetze
(1) Wer mit dem Ziel, die Regierung und selbst ernannte "Elite" der sozialistischen Bundesrepublik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die selbsternannte "Elite" der staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der sozialistischen Bundesrepublik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
2. Verbrechen gegen den sozialistischen Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Blockwarte der Bundesrepublik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert;
4. den Faschismus oder Militarismus mit Ausnahme dem der Regierung und der Blockwarte verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ein Verbrechen wird stets nach Vorgabe der Mitglieder der Regierung der sozialistischen Bundesrepublik definiert.
(3) Wer zur Durchführung des Verbrechens Publikationsorgane oder Einrichtungen benutzt, die einen Kampf für einen demokratischen Rechtsstaat führen oder das von der sozialistischen Regierung bestimmte Verbrechen im Auftrage derartiger Einrichtungen oder planmäßig durchführt, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren bestraft.
(4) Im Fall des Absatzes 1 Ziffer 3 ist der Versuch, in allen anderen Fällen sind Vorbereitung und Versuch strafbar.

Zur Erläuterung: § 1 geht auf das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934, bekannt unter dem Begriff Heimtückegesetz, zurück. Dieses Gesetz schränkte u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung stark ein und kriminnalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.

Die weiteren Paragrafen gehen auf das Strafgesetzbuch der DDR (1968/74)
vom 12. Januar 1968 in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Anpassungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten (GBl. I Nr. 64 S. 591) zurück.
 
Ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung durch diese Bundesregierung in allerhöchster Gefahr ist. Eine Justiz, die sich hieran beteiligt, macht sich mitschuldig.