Heidrun Jakobs - 15. Mai 2017
In die Liste der besonders dreisten Banken fügt sich jetzt die Sparkasse Schwarzwald-Baar nahtlos ein. Als ein öffentlich-rechtliches Geldinstitut, das immerhin einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen hat, stellt die Sparkasse Schwarzwald-Baar ein absolutes Negativ-Bespiel für Sachverhalte dar, die in einem ordentlich geführten Kreditinstitut nicht passieren dürften. Was ist geschehen?
Die Sparkasse Schwarzwald-Baar beabsichtigte ein Zwangsversteigerungsverfahren gegen meine Mandantin zu betreiben aus einer nicht vollstreckbaren Grundschuld zur Sicherung von Darlehen in Millionen-Höhe, die die Rechtsvorgängerin der Sparkasse Schwarzwald-Baar meiner Mandantin in den Jahren 1996 bis 2001 gewährte.
Zum Zeitpunkt der jeweiligen Darlehensvergaben verfügte meine Mandantin entweder über kein oder nur ein geringes Einkommen, das noch nicht einmal die Pfändungsfreigrenze erreichte. Mit den Darlehen sollten größtenteils die Geschäftstätigkeit des damaligen Ehemanns meiner Mandantin finanziert werden, der nicht mehr allzu kreditwürdig war, wobei auch das ererbte, erhebliche Vermögen meiner Mandantin hierfür als Sicherheit dienen sollte. Alleinige Darlehensnehmerin war meine Mandantin, die dann bei der einen oder anderen geschäftlichen Aktivität ihres Ehemanns eingebunden war. Nicht so ungewöhnlich bei Neuverheirateten, wobei ich an dieser Stelle vor einer solchen Konstruktion ausdrücklich warne. Aber hinterher ist man immer schlauer!
Es kam wie es kommen musste. Die Ehe meiner Mandantin scheiterte. Die Geschäftstätigkeit ihres Ehemanns ebenso und die Sparkasse nahm meine Mandantin im Hinblick auf die gegebenen Sicherheiten in Anspruch. Alles, was über die Jahre verblieben war, war das von den Eltern ererbte Einfamilienhaus, das meine Mandantin selbst bewohnt. Und das sollte jetzt auch noch unter den Hammer kommen sollen.
Man kann jetzt spekulieren, ob die Sparkasse es zum Zeitpunkt der Darlehensvergaben auf diese Sicherheiten abgesehen hatte, denn es war auch der Sparkasse klar oder es hätte ihr zumindest klar sein müssen, dass meine Mandantin niemals in der Lage sein würde, die Darlehensverbindlichkeiten aus ihrem eigenen Einkommen zu bedienen.
Spekulationen helfen aber nicht viel weiter, sondern allenfalls Tatsachen, die vom Landgericht Konstanz in einem am 27.03.2017 verkündeten Urteil festgestellt wurden: Die Sparkasse Schwarzwald-Baar hatte ihre Forderung gegen meine Mandantin in erheblicher Weise schön gerechnet. Von einer behaupteten Forderung der Sparkasse von noch rund € 186.445,-- strich das Landgericht Konstanz bis auf einen Betrag von rund € 44.000,-- kurzerhand alles zusammen. Woran das lag?
Nun, meine Mandantin hatte eine gutachterliche Konto-Nachberechnung veranlasst, wobei insoweit festgestellt wurde, dass die Sparkasse über die Jahre hinweg einen erheblichen Betrag aus ungerechtfertigten Zinsen, unrechtmäßigen Entgelten zu Lasten meiner Mandantin eingebucht hatte, noch dazu teilweise mit Wertstellungsfehlern, selbstverständlich zum Vorteil der Sparkasse. Darüber hinaus hatte die Sparkasse meiner Mandantin Beträge für frühere Verwertungen berechnet, die sie nach der Entscheidung des Landgerichts Konstanz nicht hätte berechnen dürfen. Dazu kommen noch Zinsen, die nach meiner Auffassung längst verjährt sind.
Die vom Landgericht Konstanz errechnete Forderung der Sparkasse Schwarzwald-
Baar hat meine Mandantin selbstverständlich an die Sparkasse gezahlt. Zwar hätte man sich über den einen oder anderen Betrag noch in einer 2. Instanz streiten können, aber meiner Mandantin ist nach einem jahrelangen gegen sie gerichteten Zermürbungskrieg der Sparkasse an Ruhe gelegen.
Nicht so die Sparkasse! Die Sparkasse Schwarzwald-Baar forderte meine Mandantin mit ihrem Schreiben vom 12.05.2017 auf, einen Betrag in Höhe von € 193.438,69 abzüglich des gezahlten Betrags von € 44.472,23, somit noch einen Betrag von sage und schreibe € 148.965,46 (!), zu zahlen. In diesem Betrag ist noch eine Vorfälligkeits-entschädigung enthalten, von der die Sparkasse im Prozessverfahren vor dem Landgericht Konstanz behauptet hatte, sie habe eine solche nicht berechnet.
Das Urteil des Landgerichts Konstanz scheint die Sparkasse also nicht sonderlich zu interessieren.
Meine Mandantin wird jedenfalls dieser Forderung der Sparkasse Schwarzwald-Baar selbstverständlich nicht nachkommen.