Heidrun Jakobs - 30. Juni 2017
Aktuell verlangen bereits 13 Banken von ihren vermögenden Kunden Strafzinsen, auch Negativzinsen genannt. Dieser Trend hält weiter an. Während man früher Zinsen für das Geld erhielt, das man zur Bank brachte, ist es jetzt umgekehrt. Die Bank verlangt Zinsen auf die Einlagen ihrer Kunden. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox belastet eine Volksbank in Baden-Württemberg Einlagen schon ab 10.000 Euro. Und so schmelzen Sparguthaben alljährlich dahin. Kalkuliert man noch die Inflationsrate mit ein, werden Sparguthaben von der derzeitigen politischen Geldvernichtungsmaschinerie regelrecht aufgefressen. Betroffen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmen.
Geht das überhaupt? Ich meine: Nein! Jedenfalls nicht bei bestehenden Einlageverträgen. Hier muss sich die Bank an die ursprünglich mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen halten und kann nicht nachträglich die getroffenen Bedingungen einseitig verändern. Wohl deshalb greifen Banken jetzt bei Unternehmen zu einem juristischen Kniff, um auch bei bestehenden Einlageverträgen nachträglich Negativzinsen berechnen zu können.
Die HypoVereinsbank beispielweise teilte meiner Mandantin, einem mittelständischem Unternehmen, mit einer Einlage im 7-stelligen Bereich, schriftlich mit, man bestätige die zuvor telefonisch getroffenen Vereinbarungen, wonach ab Juli ein Entgelt auf das jeweilige Kontoguthaben in Höhe von 0,40 % p.a. des durchschnittlichen Habensaldos in Rechnung gestellt werde. Dies obwohl eine entsprechende Vereinbarung telefonisch überhaupt nicht getroffen wurde.
Was macht die Bank hier? Sie versucht eine vertragliche Vereinbarung durch ein sogenanntes kaufmännisches Bestätigungsschreiben zu fingieren. Während im allgemeinen Rechtsverkehr der Grundsatz gilt, dass bloßes Schweigen keine Willenserklärung darstellt, gilt für Unternehmer genau das Gegenteil: Hier ist der Unternehmer verpflichtet, unverzüglich zu antworten. Schweigt der Unternehmer, gilt sein Schweigen als Annahme der zuvor mitgeteilten Konditionen. Und schon ist eine neue vertragliche Vereinbarung zustande gekommen.
Die HypoVereinsbank hat jedenfalls auf meine Intervention hin meiner Mandantin mittlerweile mitgeteilt, dass sie von der Berechnung von Negativzinsen Abstand nehme.