Sparkasse Schwarzwald-Baar: Undurchsichtige Machenschaften

Kreditinstitute fallen immer einmal wieder durch undurchsichtige Machenschaften zu Lasten ihrer Kunden auf. Dieses Mal oder schon wieder: die Sparkasse Schwarzwald-Baar.

Ich hatte vor längerer Zeit schon einmal über die Sparkasse Schwarzwald-Baar berichtet. Das ist die Sparkasse, die ihre Mitarbeiter angewiesen hatte, eine Darlehensbearbeitungsgebühr, die unzulässig ist, als Disagio auszuweisen, was dann wiederum zulässig wäre. An für sich ist das schon ein Vorgang, der strafrechtsrelevant ist, zumindest aber wurde damit schon belegt, dass der Verwaltungsrat seinen Aufgaben als Kontrollgremium in keiner Weise gerecht wurde.

Was sich aber jetzt in einem Verfahren vor dem Landgericht Konstanz auftut, ist schlichtweg als Schweinerei nicht mehr zu überbieten. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Konstanz keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten, da die der Sparkasse Schwarzwald-Baar vorgeworfenen Taten zwischenzeitlich verjährt wären, so die Staatsanwaltschaft.

Nichts desto trotz sind diese Vorgänge jedoch unter bankaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten aufzuarbeiten, so dass der gesamte Vorgang zusammen getragen wird und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Anregung eine Prüfung nach § 44 KWG gegen die Sparkasse Schwarzwald-Baar anzustrengen, weiter geleitet wird. Es bestehen jedenfalls begründete Anhaltspunkte, dass das Schicksal meiner Mandantin keinen Einzelfall darstellt und die Sparkasse Schwarzwald-Baar jahrelang ihre Kunden mit überhöhten Zinsen und rechtswidrigen Entgelten  übervorteilt hat. Die Vorgänge sind so brisant, dass davon auszugehen ist, dass sowohl der zuständige Vorstand als auch der Verwaltungsrat, immerhin Oberbürgermeister von Villingen-Schwennigen, ihre Aufgaben mehr als gewissenlos vernachlässigt haben und schlichtweg in ihren Ämtern nicht mehr tragbar sind.  

Doch was ist passiert?

Die Sparkasse führte gegen meine Mandantin wegen einer Teilforderung von € 25.000,-- bei einer behaupteten Gesamtforderung vom € 196.405,41 vor dem Landgericht Konstanz einen Rechtsstreit  auf Duldung der Zwangsversteigerung aus einer Grundschuld zu ihren Gunsten, lastend auf der Immobilie meiner Mandantin mit eigener  Quelle, idyllisch im Schwarzwald gelegen. In diesem Verfahren kam das Landgericht Konstanz zu dem Ergebnis, dass zugunsten der Sparkasse allenfalls noch eine Forderung von € 44.472,23 bestünde. Hierbei hatte das Gericht unter anderem bereits erfolgte Verwertungen eines Wertpapierdepots von € 56.344,99 und einen durch einen Sachverständigen ermittelten Gesamtbetrag in Höhe von € 45.685,22 berücksichtigt, der daraus rührte, dass die Sparkasse Schwarzwald-Baar meiner Mandantin jahrelang überhöhte Zinsen und Gebühren berechnete.  

Die durch das Gericht festgestellte Forderung hat meine Mandantin an die Sparkasse gezahlt.

Danach strengte die Sparkasse Schwarzwald-Baar einen erneuten Prozess gegen meine Mandantin an, wiederum auf Duldung der Zwangsversteigerung wegen einer Teilforderung. Zudem beantragte die Sparkasse Schwarzwald-Baar aus dem verbrauchten Vollstreckungstitel erneut die Zwangsversteigerung. Eine Art psychologische Kampfführung sozusagen.

Recherchen meinerseits ergaben, dass meine Mandantin im Jahr 1997 ihr Depot zum damaligen Wert von DM 452.605,50 verpfändet hatte, immerhin stolze € 231.413,51. Da meine Mandantin nach eigener Aussage keine Depot-Auszüge erhalten hatte, konnte nicht überprüft werden, was mit den Wertpapieren, von denen nur noch ein Betrag von € 56.344,99 nachvollziehbar erklärt werden konnte, geschehen ist.
Auf Aufforderungen meinerseits, die Entwicklung des verpfändeten Wertpapierdepots lückenlos zu belegen, zeigte die Sparkasse Schwarzwald-Baar bis auf den ohnehin erklärbaren Betrag von € 56.344,99 keine Reaktion. Die Sparkasse hat trotz Aufforderung damit nicht lückenlos nachweisen können, was mit den verpfändeten Wertpapieren geschehen ist.

Ein ungeheuerlicher Vorgang für ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Umso ungeheuerlicher, da der Schwiegervater des Mitarbeiters der Sparkasse Schwarzwald-Baar, der zugleich auch ein Nachbar meiner Mandantin ist, bei meiner Mandantin anrief und einen Innenbesichtigungstermin für das Haus meiner Mandantin forderte, da eine seiner Töchter beabsichtige, das Haus im Zwangsversteigerungserfahren zu erwerben. Dazu passt auch, dass der Prozessbevollmächtigte der Sparkasse im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz lauthals kreischte, meine Mandantin werde auf jeden Fall ihr Haus verlieren.

Meine Mandantin wird gar nichts. Außer um ihr Recht kämpfen, notfalls mittels einer Crowd-Funding-Aktion bis zur höchsten Instanz, liebe Sparkasse Schwarzwald-Baar.
Ich gehe aber davon aus, dass meine Mandantin nicht das einzige Opfer der Sparkasse Schwarzwald-Baar ist.

Im Rahmen der gebotenen Aufarbeitung dieser Vorgänge für die BaFin und zum Zweck der Gründung einer Interessengemeinschaft beabsichtigt meine Mandantin, sich mit weiteren geschädigten Kunden zusammenzuschließen. Anfragen werden erbeten unter info [at] heidrun-jakobs.de, die ich dann an meine Mandantin weiter leiten werde.