Heidrun Jakobs - 29. April 2018
Bürgschaftsbanken haben sich die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei Investitionsvorhaben auf die Fahnen geschrieben. Dass manchmal aber eher in die eigene Tasche der Bank gefördert wird, zeigt das nachfolgende Beispiel der Bürgschaftsbank Hessen GmbH.
Die Bürgschaftsbank Hessen GmbH behauptet von sich selbst als „aktive Selbsthilfeeinrichtung der Hessischen Wirtschaft“ Investitionsvorhaben zu fördern. Diese Förderung soll dann so aussehen, dass sie gegenüber den Hausbanken der zu förderndem Unternehmen Bürgschaften abgibt und damit für eine ausreichende Besicherung der aufzunehmenden Kredite sorgt. So steht es zumindest auf der Webseite der Bürgschaftsbank Hessen GmbH geschrieben. Hört sich gut an in der Theorie.
Praktisch sieht das dann ganz anders aus. Jedenfalls in einem aktuellen von mir bearbeiteten Fall: Meine Mandantin hatte für ein mittelständisches Unternehmen eine Bürgschaft für ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionen übernommen. Die Bürgschaftsbank Hessen GmbH hatte für dieses Unternehmen ebenfalls eine sogenannte „Ausfallbürgschaft“ übernommen. Da die Hausbank des Unternehmens, die VR Bank Genossenschaftsbank Fulda eG, gemäß den Bürgschaftsbedingungen der Bürgschaftsbank Hessen zu einer besonderen Überwachung und Kontrolle der Ausgaben des verbürgten Darlehens ausschließlich für Investitionen gehalten war, sah meine Mandantin kein besonders hohes Risiko für die Übernahme einer eigenen Bürgschaft, zumal die Investition größtenteils aus Maschinen bestand, die an die VR Genossenschaftsbank Fulda eG sicherungsübereignet waren.
Nun kam es aber wie es kommen musste. Das Unternehmen wurde insolvent und die VR Genossenschaftsbank Fulda eG nimmt meine Mandantin aus der übernommenen Bürgschaft in Anspruch.
Im Rahmen der Rechtsverteidigung gegen die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ließ meine Mandantin die Umstände der Darlehensverwendung und der Übernahme der Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Hessen GmbH näher durchleuchten. Meine Mandantin beauftragte insoweit eine Privatgutachterin, die erschreckende Tatsachen ans Licht brachte. Im Ergebnis stellte die Privatgutachterin fest, dass ein ganz erheblicher Teil der Darlehen gerade nicht für Investitionskredite verwendet wurde, sondern von der VR-Genossenschaftsbank Fulda eG ohne einen bisher nachgewiesenen Auftrag des Unternehmens, also eigenmächtig, auf ein Kontokorrentkonto des Unternehmens umgebucht wurde. Inzwischen wurden diese Feststellungen der Privatgutachterin von einem gerichtlich eingeholten Gutachten nahezu vollumfänglich bestätigt. Der nicht unerhebliche Sollstand des Kontokorrentkontos, von dem u.a. auch private Verbindlichkeiten des Geschäftsführers des Unternehmens gezahlt wurden, wurde damit mit dem eigentlich für Investitionen gedachten Kredit zurückgeführt.
Anstatt der Förderung eines Investitions-Kredits förderte die Bürgschaftsbank Hessen kurzerhand einen Privatkredit. Die Darlehen, für die meine Mandantin sich verbürgt hatte, wurden damit im Ergebnis zweckentfremdet. Für ein zweckentfremdetes Darlehen hatte sich meine Mandantin aber nicht verbürgt, weshalb die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft strikt verweigert wird.
Die Bürgschaftsbank Hessen GmbH scheint das alles wenig zu interessieren. Auf diesen ungeheuerlichen Vorgang hingewiesen, teilte sie mit, dass ihr Haus sämtliche Vorgänge „detailliert“ und vor allem „fachgerecht“ geprüft habe und keine Unregelmäßigkeiten erkennbar seien. Dass die Verwendung von erheblichen Darlehensmitteln außerhalb des Darlehenszwecks „Investitionen“ inzwischen auch von einem gerichtlich beauftragten Gutachter bestätigt und nachhaltig bewiesen ist, hat die Bürgschaftsbank Hessen GmbH auch nicht weiter interessiert.
Tja, was soll die Bürgschaftsbank Hessen GmbH auch sagen? Dass sie entgegen ihrer eigenen Förderbedingungen handelte und die Ausfallbürgschaft aufgrund einer dubiosen Investitions-Liste übernahm, die eigentlich mehr ein Schmierblatt war, auf dem auf den ersten Blick ersichtlich auch Investitionen aufgeführt waren, die gar nicht das zu fördernde Unternehmen betrafen? Jedenfalls behauptet die VR Genossenschaftsbank Fulda eG im gerichtlichen Verfahren, sie habe der Bürgschaftsbank Hessen GmbH die Investitionen mittels dieser Liste nachgewiesen.
Ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH eine Mogelpackung? Vieles weist darauf hin.
In meinem Fall dürfte der Fall der Inanspruchnahme der Bürgschaftsbank Hessen GmbH aus der übernommenen Ausfallbürgschaft durch ausreichende Vorbesicherungen praktisch nie eintreten. Mit der Ausfallbürgschaft ist kaum ein Risiko verbunden. Dennoch verlangt die Bürgschaftsbank Hessen horrende Gebühren wie ein einmaliges Entgelt von 1,5 % des beantragten Kredits, der noch nicht einmal bei einer Zurücknahme oder einer Ablehnung des Antrags erstattet wird sowie eine laufende Bürgschaftsprovision von 1,15 % p.a. des jeweilig verbürgten Kredits.
Geld, auf das gerade junge Start-up Unternehmen nicht verzichten könnten, wird so geradezu verschleudert im Zusammenspiel zwischen der Hausbank und der Bürgschaftsbank. Es bewahrheitet sich mal wieder: Die Bank gewinnt immer.
Förderbanken sollte man deswegen immer mit Vorsicht begegnen. Dies gilt für private und gewerbliche Finanzierungen.