Heidrun Jakobs - 26. August 2018
Mit heutigem Datum habe ich für meine Mandantschaft gegen die G Deutsche Gold AG Schadensersatzklage auf über € 100.000,-- wegen unerlaubter Handlung eingereicht.
Gegenstand der Klage ist eine Vermögensanlage in Genussrechte an der G Deutsche Gold AG, vormals DGAG Deutsche Golf AG in Wiesbaden. Für den Ablauf des Genussrechtskapitals war seitens der Gesellschaft April 2015 vorgegeben, wobei trotz mehrfacher Aufforderungen das Genussrechtskapital abzurechnen und auszuzahlen, von der G Deutsche Gold AG und ihrem Vorstand, der die Anlage selbst vermittelte, keine nennenswerte Reaktion erfolgte.
Anleger sollten gewarnt sein. Genussrechtsbeteiligungen sind reines Wagniskapital, sodass mit einem Totalverlust zu rechnen ist.
Wenn die Vermögensanlage dann noch durch ein Darlehen finanziert wird, stellt sich das als besonderes fatal heraus, da der Anlagebetrag möglicherweise verloren ist und das Darlehen nebst Zinsen an die Bank zurückgezahlt werden muss. Es droht damit ein doppelter Schaden.
UPDATE: Der Rechtsstreit wurde mit einem Vergleich beendet. Meine Mandantin hat zumindest einen Teil ihrer Anlage zurück erhalten.