Heidrun Jakobs - 01. Februar 2021
Nachdem seit meinem ersten Blog-Artikel im April 2020 die von mir bearbeiteten Verfahren für meine Mandanten erfolgreich gelöst werden konnten und danach etwas Ruhe eingekehrt war, erreichen mich zurzeit wieder etliche Anrufe und Emails von Commerzbank-Kunden, dass die Commerzbank aus dem Nichts heraus deren Konten gesperrt hat. Alle betroffenen Kunden waren mit ihrem Konto im Haben und wurden meist an der Supermarktkasse oder an der Tankstelle davon überrascht, dass ihre Bankkarte nicht mehr funktioniert. Nachfragen an die jeweiligen Commerzbank-Filialen blieben unbeantwortet.
Ich helfe hier wirklich gerne, bitte jedoch um Verständnis, dass telefonische Unterhaltungen außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses in diesen Angelegenheiten nicht geführt werden können und vor allem das voraussichtliche Rechtsanwaltshonorar im Voraus gezahlt wird. Die Modalitäten können gerne per Email über mein Büro angefragt werden.
Betroffenen Kunden biete ich außerdem gerne an, mir Ihren Fall unverbindlich per Email unter dem Stichwort „Commerzbank-Kontosperrung“ zu schildern. Ich werde dann überprüfen, ob ich für die betroffenen Kunden pro bono ein bankaufsichts-rechtliches Verfahren beantragen werde. Der Datenschutz ist selbstverständlich gewahrt.
Übrigens: Dass die Commerzbank keine Bank ist, bei der man seine Konten unterhält, sollte klar geworden sein.