Heidrun Jakobs - 02. August 2021
Hochwasseropfer in Rheinland-Pfalz sollten daran denken, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen.
Amtshaftungsansprüche lassen sich meiner Auffassung nach aus der unterlassenen Warnung der Bevölkerung vor der Flut, insbesondere im Kreis Ahrweiler, herleiten.
Nach Presseberichten war der Kreis Ahrweiler vom Landesamt für Umwelt mehrmals über die steigenden Pegelstände informiert worden. Der Kreis Ahrweiler habe auf die Warnungen unzureichend reagiert und viel zu spät den Katastrophenfall ausgerufen und eine Teil-Evakuierung angeordnet, so der SWR. Zu diesem Zeitpunkt war die Katastrophe bereits eingetreten.
Obwohl der Sachverhalt offenkundig war hat sich die Staatsanwaltschaft Koblenz zunächst geweigert ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nunmehr hat sie sich besonnen und endlich dazu entschieden, ein strafbares Verhalten wegen der unterlassenen Warnung der Bevölkerung zu prüfen. Im Raum stehen hier mindestens fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung.
Der zuständige Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und der Bürgermeister von Ahrweiler Guido Orthen (CDU), denen schwerwiegende Versäumnisse vorzuwerfen sind, die möglicherweise zum Tod von vielen Menschen führten, haben jetzt noch die Dreistigkeit, eine Verantwortung vollkommen von sich zu weisen.
Dass im Kreis Ahrweiler Recht und Gesetz mittlerweile mit Füßen getreten werden beweist im Übrigen auch die Schließung der Schule in Ahrweiler, in der Hilfskräfte täglich 1000 Essen an betroffene Hochwasseropfer und Helfer ausgaben und Betroffene auch eine medizinische Notversorgung erhalten konnten.
Dem Vernehmen nach haben sich nach der Schließung der Schule bereits vier Suizide in Ahrweiler zugetragen.
Was stimmt eigentlich mit der Kreisverwaltung Ahrweiler nicht, dass Helfer nachhaltig mit der Polizei an Hilfsleistungen gehindert werden? Der Landwirt Markus Wipperfürth, ein Helfer der ersten Stunde, kann auf seiner Facebook-Seite ein Lied davon singen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird auch dieses Verhalten der verantwortlichen Personen der Kreisverwaltung Ahrweiler und auch der Polizeibehörde in ihre Ermittlungen miteinzubeziehen haben.
Vom Hochwasser betroffene Bürger sollten sich hingegen recht zügig wehren und Amtshaftungsansprüche prüfen lassen. Die Verfahren werden lange genug dauern.
Derweil wäre es ein Zeichen der politischen Hygiene und unabdingbar, dass sowohl Landrat Pföhler und Bürgermeister Orthen ihren Rücktritt erklären. Die medienwirksam geheuchelten Tränen des Bürgermeisters Orthen bei gleichzeitiger Behinderung der Hilfs- und Rettungsarbeiten nimmt ihm niemand mehr ab.