In dem von mir geführten Verfahren der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat das OLG Naumburg nunmehr endgültig entschieden: Hier die offizielle Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
Ach so, bevor ich es vergesse: Schöne Grüße an den Ostdeutschen Sparkassenverband! Sie können sich ja wieder bei der Rechtsanwaltskammer über mich beschweren! Oder besser: Sie empfehlen Ihren angeschlossenen Mitglieds-Sparkassen einmal, sich zukünftig rechtstreu zu verhalten und ihren Kunden keine rechtswidrigen Entgelte zu berechnen!