Heidrun Jakobs - 25. Oktober 2014
Unverhohlen dreist, die Vorgehensweisen der Sparkassen, die nach außen hin immer noch einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Dieses Mal ist die Sparkasse Schwarzwald Baar aufgefallen!
Es geht um das Disagio, das mir immer schon ein Dorn im Auge war. Ein Disagio ist ein im Voraus bezahlter Zins bei einem Darlehen, der dazu führen sollte, dass die Bank einen geringeren Nominalzinssatz gewährt. Die Betonung liegt auf "sollte", denn wer kann schon überblicken, welcher Zinsatz ohne die Vereinbarung eines Disagios gewährt worden wäre. Der Kunde jedenfalls nicht. Für die Banken ergeben sich aber durch das Disagio Sorforteinnahmen, die ansonsten nur ratierlich fällig wären. Für die Bankkunden bleibt nur ein billger Verkaufstrick, auf den immer und immer wieder herein gefallen wird.
Wenn jetzt ein Darlehen aufgrund einer Kündigung vorzeitig zurück gezahlt wird, muss die Bank das Disagio zeitanteilig zurückzahlen, da in diesem Fall der Rechtsgrund für das Disagio weggefallen ist, so jedenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung.
Die Sparkasse Villingen-Schwennigen als Rechtsvorgängerin der Sparkasse Schwarzwald-Baar meinte aber, sie müsse besonders schlau sein: Sie wies ihre Mitarbeiter kurzerhand in ihrem internen Organisationshandbuch an, das Disagio „im Vertrag als Bearbeitungsgebühr auszuweisen, damit keine Rückerstattungspflicht entstehen kann“.
Nur zu dumm für die Sparkasse, dass der BGH mit Urteil vom 13.05.2014, Aktenzeichen XI ZR 405/12, entschieden hatte, dass die Entgeltklausel „Bearbeitungsgebühr“ rechtswidrig ist. Auch Bearbeitungsgebühren wurden damit zu Unrecht verlangt und müssen an die Bankkunden zurück gezahlt werden. Immerhin 2 % von ihrem Darlehensvolumen bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen, da kommt über die Jahre ein hübsches Sümmchen zusammen. Bleibt zu hoffen, dass die Sparkasse Schwarzwald-Baar das freiwillig erledigen wird, wovon ich aber nicht ausgehe.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass solche Praktiken kaum Sanktionen nach sich ziehen. Nicht solange Sparkassen und Politiker in den Aufsichtsgremien Hand in Hand arbeiten und die politischen Gremienchefs mehr als zwei Augen zudrücken bei derartigen Machenschaften, wie jetzt auch AfD-Ratsgruppe Düsseldorf bei der Stadtsparkasse Düsseldorf herausfand. Der Steuerzahler wird es dann eben wieder richten!
Wenn’s um Geld geht, Sparkasse! Eben!