Heidrun Jakobs - 28. März 2015
Sogenannte ethisch- moralische Banken, also jene Banken, die sich eines Bankwesens nach ethischen Grundsätzen verschrieben haben, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei Privat- und Geschäftskunden. Aber handeln diese Banken tatsächlich nach ethischen Grundsätzen? Das wollen wir jetzt einmal am Beispiel der Triodos Bank feststellen, der deutschen Zweigniederlassung der niederländischen Triodos Bank B.V.
Die Geschäftsgrundsätze lesen sich wirklich gut. Die Triodos Bank will eine nachhaltige Entwicklung fördern und bei ihren Handlungen die sozialen ökologischen und finanziellen Auswirkungen im Blick haben, selbstverständlich die Gesetze achten und verantwortlich handeln. Wer möchte nicht gern bei einer solchen Bank ein Konto haben?
Umso überraschter war ich dann, als ich die Darlehenskontoauszüge eines Unternehmerdarlehens in Millionen-Höhe überprüfte. Die Triodos Bank belastete das Darlehenskonto mit Kosten für die erste Mahnung von Euro 30,00, für die zweite Mahnung von Euro 50,00 und für die dritte Mahnung von Euro 80,00. Mahnkosten, die dann vermutlich von der Triodos Bank noch einmal ordentlich verzinst wurden. Ein lohnendes Geschäft für die Triodos Bank. Zumal Mahnungen provoziert sein könnten, da erst geklärt werden muss, ob die vereinbarten Tilgungen überhaupt eingezogen wurden.
Für die Bank macht es die Summe der ungerechtfertigten Entgelte, die Banken trotz entgegen stehender gerichtlicher Entscheidungen immer wieder und unnachgiebig ihren Kunden belasten.
Gerade bezüglich der Mahnkosten habe ich etliche gerichtliche Entscheidungen erwirkt, wonach es der betreffenden Bank untersagt wurde, unzulässige Mahnentgelte zu fordern. Nur beispielhaft haben das Landgericht (LG) Dortmund am 20.11.2009 Az.: 8 O 454/09, das LG Frankfurt am Main am 03.08.2007, Az.: 2-02 O 199/07, das LG Aurich am 14.11.2005, Az.: 5 O 1274/04, das LG Berlin am 08.09.2009, Az.: 15 O 366/09, das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 11.08.2011, Az.: 2 U 1352/10 entschieden, dass die Entgeltklausel einer Bank „Mahnkosten“ rechtswidrig ist, da diese Klausel dem Kunden den Nachweis abschneidet, dass ein Schaden der Bank geringer ist als die abverlangten Mahnkosten und zudem für eine verzugsbegründete Mahnung kein Kostenersatz verlangt werden darf. Uralte gerichtliche Entscheidungen zwar, an die sich die Triodos Bank trotz ihres Grundsatzes, geltende Gesetze zu achten, eben nicht halten will.
Nun könnte man auf den Gedanken kommt, die Beträge sind nicht allzu hoch um sich deswegen in eine Streiterei mit der Bank zu begeben. Aber die Summe macht es und man sollte nicht unterschätzen, welche Beträge hier zusammen kommen, die sich Banken zu Lasten ihrer Kunden rechtswidrig einverleiben. Es sind nach meinen Schätzungen Millionen- Beträge.
Gerade bei der Triodos Bank, der vermeintlich ethisch moralischen Bank, finden sich im Preis- und Leistungsverzeichnis meiner Einschätzung nach noch folgende rechtswidrige Entgeltklauseln:
Kartenumtausch, Kartensperre (auf Wunsch des Kunden) z.B. defekte Karte, Designwechsel 29,-- Euro je Karte Ersatz-PIN (auf Wunsch des Kunden) Neue Geheimzahl wegen Sperrung u.a. 6,-- Euro je PIN
Sonderleistungen/Sonstige Preise Nachforschungsaufträge nach Aufwand, mindestens 25,-- Euro Telefaxe, Fernschreiben u.a. nach Aufwand, mindestens 25,-- Euro
Wo ethisch-moralisch drauf steht, ist nicht immer ethisch-moralisch drin! Bei der Triodos Bank schon gar nicht.