Heidrun Jakobs - 04. August 2015
Rums! Das hat gesessen. Der Bundesjustizminister Heiko Maas feuerte seinen Generalbundesanwalt. Das hat es wohl auch noch nicht gegeben.
Im dem Ermittlungsverfahren gegen die Netzpolitik Journalisten hatte sich der Generalbundesanwalt mit seiner Pressemitteilung von heute morgen mutig aus dem Fenster gelehnt. Er hatte dem Justizminister vorgeworfen, politische Einflussnahme auf das laufende Ermittlungsverfahren genommen zu haben. Das von Range bereits beauftragte Gutachten habe zwar bestätigt, dass der Vorwurf „Landesverrat“ zutreffe, Maas habe jedoch angewiesen, das Gutachten in die Tonne zu treten. Dem sei Range dann auch nachgekommen, so in etwa lautete die Pressemittelung, die Range veröffentlichte.
Range konnte natürlich die öffentliche Kritik in den letzten Tagen nicht auf sich sitzen lassen, Er war wohl empfindlich in seiner Ehre gekränkt und weigerte sich, das Bauernopfer dieser Affäire zu geben mit Frontalkurs zu Maas. Hätte er mal in der NSA-Affaire auf die gleiche Art und Weise reagiert, hätte Deutschland heute ein Problem weniger. Aber nein, zu jener Zeit war der noch braver Söldner, der sich stets daran hielt, was die Kanzlerin von ihm erwartete. Zu jener Zeit ging es für ihn auch nicht unter die Gürtellinie.
Jetzt aber war das anders. Range hatte nichts mehr zu verlieren und schlug zurück. Und das tat er mit Recht, unabhängig von seinen Beweggründen. Es ist mehr als eine Frage der rechtstaatlichen Hygiene, dass sich ein Bundesjustizminister aus laufenden Ermittlungen heraus zu halten hat, wenngleich er der dem Generalbundesanwalt weisungsberechtigt ist. Das ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, für die Maas nicht ansatzweise Gefühl zeigt.
Schlimmer noch: Man könnte auch an Rechtsbeugung denken! Bei einem solchen Verhalten kommen Fragen auf. Hat Maas etwa auch die Staatsanwaltschaft im Saarland angewiesen, von Ermittlungen gegen ihn selbst in der Finanzbetrug-Affäre seiner früheren Fraktion abzusehen? Es würde passen!
Gewiss, Range hätte diese Ermittlungen gar nicht erst einleiten dürfen. Der Vorwurf des Landesverrats ist so absurd, absurder geht es kaum. Die Verantwortung hierfür trägt aber der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz-Georg Maaßen, als Anzeigenerstatter. Dessen Behörde kommt in Sachen krimineller Verwicklungen gleich nach der Mafia und damit besteht ein großes Interesse, das Treiben der Schlapphüte unter Verschluss zu halten. Anstatt seine Bude besenrein zu halten, meinte Maaßen, er müsse mit seiner Strafanzeige diejenigen einschüchtern, die die Öffentlichkeit zumindest einmal grob aufklären über die Abgründe dieses Hauses. Verantwortung trägt natürlich auch der Dienstherr von Maaßen und das ist der Bundesinnenminister. Ein Bundesinnenminister, der sich wie ein Waschlappen hinter seiner Staatssekretärin versteckt und meint, er habe von nichts gewusst. Wie üblich!
Was bleibt ist ein Schurkenstück von besonderer Güte. Aber dieses Mal war der ehemalige Generalbundesanwalt nicht der Schurke! Er hat für seinen mutigen Schritt von heute Respekt verdient.