Heidrun Jakobs - 01. Dezember 2015
Auch Unternehmer dürfen sich freuen. Das Darlehensbearbeitungsentgelt, das in vorformulierten Verbraucherdarlehensverträgen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), Aktenzeichen XI ZR 405/12, als rechtswidrig erachtet wurde, dürfte gleichermaßen auch bei Unternehmer-Darlehensverträgen unwirksam sein. So jedenfalls hat sich das Amtsgericht Bonn in der mündlichen Verhandlung am 13.10.2015 in einem Verfahren meiner Mandantin, einer GmbH & Co KG, gegen die Deutsche Postbank AG auf Rückforderung des Darlehensbearbeitungsentgelts geäußert. Aufgrund dessen ist die Postbank dann im Verfahren nicht aufgetreten und ließ ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Man wollte offensichtlich vermeiden, dass im Falle einer Verurteilung schriftliche Urteilsgründe in die Welt geraten, die dann präjudiziellen Charakter für weitere Verfahren haben. Die Deutsche Postbank AG hat damit klein beigegegeben, wenn auch erst im gerichtlichen Verfahren. Das Darlehensbearbeitungsentgelt wurde inzwischen nebst Zinsen und den Kosten des Verfahrens an meine Mandantin zurückgezahlt.