Heidrun Jakobs - 01. Juni 2010
Nun hat er also entschieden, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Weil Polizisten Gäfgen während dessen Vernehmung im Mordfall Jakob von Metzler Misshandlungen androhten, wurde Deutschland wegen einer Verletzung des Folterverbots verurteilt. Zu dem Zeitpunkt der Vernehmung gingen die Polizisten wohlgemerkt davon aus, dass Jakob von Metzler noch lebt und gerettet werden könnte, wenn nur Gäfgen sein Versteck verriete.
Ich sehe nicht, dass die Richter des EGMR das getan haben, was sonst immer gilt, wenn Rechtsgüter aufeinander treffen, nämlich eine Abwägung vorzunehmen. Jedenfalls nicht nach den Presseberichten zu urteilen.
Nicht, dass irgend jemand Folterandrohungen oder Aussageerpressungen für gut heißen würde. Aber gilt das in dieser Ausnahmesituation im Fall Jakob von Metzler auch? Musste hier nicht alles getan werden um dessen Leben zu retten? Und wäre, um das Leben eines Kindes zu retten, hierfür nicht auch die Androhung von Schlägen Recht gewesen?
Ich meine ja! Denn hier ist die Menschenwürde des Opfers, des 11-jährigen Jakob von Metzler voranging. Auch Jakobs’ Menschenwürde ist absolut, liebe Frau Leutheuser-Schnarrenberger! Und die der anderen Opfer überall im Land auch.
Wir dürfen nicht zulassen, dass gerade diejenigen, die vorgeblich die Menschenwürde in Europa hüten und sie schützen sollen, sie auf der anderen Seite mit Füßen treten.
Deshalb schreien und schreiben Sie Ihren Protest gegen diese Entscheidung des EGMR heraus! In den Internet-Foren, in den Leserbriefen der betreffenden Presseartikel, auf der Straße, bei der Arbeit und überhaupt überall.
Wenn wir jetzt und hier nicht aufstehen, wird das, wofür Menschen seit Jahrhunderten gekämpft haben, nämlich unsere Europäische Menschenrechtskonvention zur reinen Makulatur.
Yes, we do!