Heidrun Jakobs - 29. Juli 2010
Es ist ja schon traurig, dass man hier zulande einem Gericht applaudieren muss für eine Entscheidung, die in seltener Eindeutigkeit der bestehenden Rechtslage gerecht wird. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Heute wird die Entscheidung des OLG Karlsruhe, das der Haftbeschwerde von Kachelmann stattgegeben hat, als Sensation gefeiert. Das OLG Karlsruhe hat damit jedenfalls bewiesen, dass auch in Baden-Württemberg gelegentlich nach Recht und Gesetz entschieden wird. Denn: Wirkliche Beweise hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht zu bieten und noch gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Richter Seidling sah das offensichtlich anders und hatte die Haftbeschwerde zurück gewiesen. Wie heißt es so schön in Richterkreisen: „Wer Rechtsmittel einlegt, verliert“ und „Zur Begründung wird auf die zutreffenden Gründe der Vorentscheidung verwiesen“.
Pfui ! Einer solchen willkürlichen und unjuristischen Beurteilungsweise haben die Richter des OLG Karlsruhe nunmehr eine deutliche Absage erteilt und damit bewiesen, dass das Rechtsstaatsprinzip hierzulande noch nicht ganz verkümmert ist. Dafür Bravo!
Zu hoffen ist, dass auch im weiteren Verlauf des Kachelmann-Prozesses rechtsstaatliche Grundsätze einkehren! Richter Seidling darf diesen Fall nicht mehr entscheiden. Der ist mit seiner Vereinsmeierei befangen. Ich hatte bereits an früherer Stelle darauf hingewiesen. Und der Landgerichts-Präsident hat sich hier schon gänzlich heraus zu halten. Was hat der ohnehin überhaupt mit dem Kachelmann Prozess zu tun?
„Konträre Bewertungen kommen vor, zumal dann, wenn die Beweislage vertrackt ist, wenn Aussage gegen Aussage steht“ kommentiert heute Heribert Prantl in der „Süddeutschen“ die Kachelmann Freilassung.
Konträre richterliche Entscheidungen in ein und der gleichen Rechtsfrage sind schon in Zivilverfahren äußerst bedenklich, in Strafverfahren müssen sie gänzlich ausgeschlossen werden. Showprozesse dieser Art darf es bei uns nicht geben. Denn hier steht die Existenz eines Menschen auf dem Spiel. Und die Staatsanwaltschaft Mannheim mit ihrem 35-jährigen Ankläger und das Landgericht Mannheim sind damit umgegangen wie mit einem Pingpong Ball. Damit muss Schluss sein!
Deswegen: Auge um Auge, Zahn und Zahn! Nötig sind gesetzliche Regelungen, die Richter im Falle von Fehlentscheidungen haften lassen. Ihnen muss dann das gleiche Schicksal drohen wie das von den Menschen, über das sie zu urteilen haben.
Wir Anwälte wissen hier, wo von wir reden. Wir nehmen nicht weiter hin, dass es Richter gibt, die Auffassungen vertreten wie „Über mir der blaue Himmel“ oder wie von einem Richter des Landgerichts München I in einer mündlichen Verhandlung „spaßig“ geäußert, „Wer Rechtsmittel einlegt, der verliert“.
Aber nochmals: Es ist kein Spaß, es geht um die Existenz von Menschen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim sind nicht repräsentativ für alle Gerichte dieses Landes. Das hat das OLG Karlsruhe mit der Kachelmann Entscheidung heute bewiesen. Und da schließe ich mich den Worten des Kachelmann Verteidigers an, „Gott sei Dank!“.
Yes, we do!