Heidrun Jakobs - 09. September 2010
Mit einem am 06.09.2010 verkündeten Urteil hat das Landgericht Braunschweig eine Provisionsvorschuss-Rückforderungsklage der MLP Finanzdienstleistungen AG gegen eine von mir anwaltlich vertretene, ehemalige MLP-Mitarbeiterin als unzulässig abgewiesen.
Das Landgericht Braunschweig ist meinen Einwendungen gefolgt und hat lehrbuchmäßig und rechtlich zutreffend in den Entscheidungsgründen des Urteils erkannt, dass eine internationale Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig nicht besteht, da die verklagte MLP-Mitarbeiterin mittlerweile ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig nicht erkennbar sei.
Yes, we do!