Heidrun Jakobs - 15. April 2011
Raiffeisenbank Emtmannsberg: Landgericht Nürnberg-Fürth hebt Hausverbot gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden auf
Spalt, 15.04.2011. Die Raiffeisenbank Emtmannsberg ist nunmehr vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erneut gegen die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB) unterlegen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 23. 03.2011 unter Aktenzeichen 3 O 7835/09 entschieden, dass es die Raiffeisenbank Emtmannsberg zu unterlassen hat, das der Schutzgemeinschaft für Bankkunden und/oder ihren Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitern und Mitgliedern erteilte Hausverbot vom 04.12.2006 aufrecht zu erhalten. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht der Raiffeisenbank Emtmannsberg ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,-- und wenn dieses nicht beigebracht werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an den Vorstandsmitgliedern.
Was ist passiert? Die Raiffeisenbank Emtmannsberg hatte Mitarbeitern der Schutzgemeinschaft für Bankkunden Hausverbot erteilt, als diese in der Geschäftsstelle der Raiffeisenbank Emtmannsberg überprüfen wollten, ob das für die Kunden vorgehaltene Preis- und Leistungsverzeichnis gesetzeswidrige Entgeltklauseln enthält. Die Raiffeisenbank Emtmannsberg hatte durch ihre Rechtsanwälte aus Bayreuth zur Begründung des Hausverbots mitteilen lassen, die Mitarbeiter der SfB hätte den Eindruck hinterlassen, dass sie einen Banküberfall ausspähen wollten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat sowohl den Mitarbeiter der Raiffeisenbank Emtmannsberg als auch den Mitarbeiter der SfB als Zeugen vernommen. Aufgrund der Zeugenaussagen konnte sich der Eindruck des Ausspähens eines Banküberfalls nicht bestätigen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinen Entscheidungsgründen. Selbst der Mitarbeiter der Raiffeisenbank Emtmannsberg, der Zeuge H., habe als einzigen Grund angegeben, dass er Angst verspürte, weil ein Mitarbeiter der SfB im Eingangsbereich stehen geblieben und nie was gesagt habe. Das war für das Gericht noch nichts Ungewöhnliches. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Weiteren zur Begründung seines Urteils darauf abgestellt, dass die Grundsätze des Bundesgerichtshofes im Hinblick auf Testkäufe hier Anwendung finden müssen. Insofern muss jeder Einzelhändler Kontrollkäufe hinnehmen und handelt wettbewerbswidrig, wenn er einem Verbraucherverein die Überwachungsmöglichkeit dadurch beschneidet, dass er sich gegenüber dessen Beauftragten auf sein Hausrecht beruft.
Die Raiffeisenbank Emtmannsberg ist nunmehr in sämtlichen gegen die SfB angestrengten gerichtlichen Verfahren vollumfänglich unterlegen. Die Raiffeisenbank Emtmannsberg wird sich zukünftig auf umfangreiche Kontrollmaßnahmen der SfB einstellen müssen, teilte der Vorsitzende der SfB, Jörg Schädtler mit.
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