Heidrun Jakobs - 31. März 2013
Der Verbraucherschutzverein Banken und Versicherungen e.V. (VBV), Mainz, warnt alle deutschen Sparer davor, der von der Bundesregierung und den Banken-Verbänden behaupteten gesetzlichen Garantie von € 100.000,-- für Spareinlagen Glauben zu schenken.
Die gesetzliche Einlagensicherung ist das Papier nicht wert auf dem sie steht, so die Vorsitzende des VBV, Heidrun Jakobs. Die gesetzlichen Sicherungseinrichtungen sind in der Rechtsform einer GmbH eingerichtet und haften wie der Name schon sagt, nur beschränkt. Das Stammkapital der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschland GmbH als Sicherungseinrichtung für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen beträgt € 51.200,-- mit einem Gewinn von nur knapp 3,2 Millionen im Jahr 2011. Angesichts dieses geringen Haftungsvolumens, das dem eines mittleren Handwerksbetriebs entspricht, ist schon fraglich, wie im Falle einer Bankenpleite € 100.000,-- je Sparer garantiert werden sollen. Auch die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehende freiwillige Einlagensicherung der privaten Kreditinstitute ist reine Makulatur. Hierauf gibt es nämlich keinen Rechtsanspruch, wie schon das Landgericht Berlin unter Aktenzeichen 10 O 360/09 entschieden hatte, so Jakobs weiter.
Also: Seien Sie vorbereitet! Zypern wird sicherlich kein Einzelfall bleiben. Die nächste Zwangsenteignung oder „Rasur“ der europäischen Sparer folgt, wie auch das niederländische EZB-Mitglied Klaas Knot kürzlich bestätigte. Wir halten es daher mit Nigel Farage, Mitglied des Europäischen Parlaments: „Holt Euer Geld von der Bank, solange ihr noch könnt“.