Landgericht Fulda verbietet erneut Sparkasse Fulda Verwertung von abgetretener Lebensversicherung bei entgegenstehendem Neuberechnungsanspruch des Bankkunden
Heidrun Jakobs - 18. März 2014
Die Sparkasse Fulda wollte es wissen: Die bereits am 23. Dezember 2013 vom Landgericht Fulda gegen die Sparkasse Fulda erlassene einstweilige Verfügung bei Haftandrohung für ihre Vorstandsmitglieder auf Unterlassung der Kündigung und Verwertung einer abgetretenen Lebensversicherung eines Bankkunden wollte sie nicht akzeptieren und legte hiergegen Widerspruch ein. In der Widerspruchsschrift berief sich die Sparkasse darauf, dass der Kunde als Unternehmer die Rechnungsabschlüsse und damit die fehlerhaften Zinsanpassungen anerkannt habe.