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Landgericht Fulda verbietet erneut Sparkasse Fulda Verwertung von abgetretener Lebensversicherung bei entgegenstehendem Neuberechnungsanspruch des Bankkunden

Die Sparkasse Fulda wollte es wissen: Die bereits am 23. Dezember 2013 vom Landgericht Fulda gegen die Sparkasse Fulda erlassene einstweilige Verfügung bei Haftandrohung für ihre Vorstandsmitglieder auf Unterlassung der Kündigung und Verwertung einer abgetretenen Lebensversicherung eines Bankkunden wollte sie nicht akzeptieren und legte hiergegen Widerspruch ein. In der Widerspruchsschrift berief sich die Sparkasse darauf, dass der Kunde als Unternehmer die Rechnungsabschlüsse und damit die fehlerhaften Zinsanpassungen anerkannt habe.

Der neue, alte Faschismus!

Es ist nicht zu fassen. Da muss sich Professor Bernd Lucke, Bundes-Vorsitzender der Alternative für Deutschland in der Sendung „Anne Will“ wegen seiner Äußerungen, die Demokratie sei entartet von Gesine Schwan vorwerfen lassen, damit würden „Assoziationen“ geweckt. Unabhängig davon, dass Schwan ihre Muttersprache wechseln sollte, damit bei ihr keine „Assoziationen“ geweckt werden, bleibt einem die Spucke weg, wenn sich ausgerechnet die die "Grande Dame" der politischen Unkultur auf einem derartigen Terrain bewegt.

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