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Was haben österreichische Richter, was unsere Richter nicht haben?

Der Oberste Gerichtshof Österreichs in Wien (OGH) hat in einem Urteil gegen den Finanzdienstleister MLP AG entschieden, dass ein ehemaliger selbstständiger Berater Anrecht auf die Vorteile eines Angestellten-Dienstverhältnisses hat. So jedenfalls die jüngsten Pressemitteilungen.

Bereits hier ist schon eine Korrektur vorzunehmen. War der ehemalige MLP’ler tatsächlich selbstständig?

MLP räumt durchschnittliche Verschuldung eines MLP-Beraters von € 12.320,– ein.

Im Streit um die Rückforderungen von Provisionsvorschüssen hat MLP nunmehr in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Offenbach unstreitig gestellt, dass jeder Berater durchschnittlich mit € 12.230,– verschuldet ist.

Dieser Betrag lässt sich errechnen durch die von MLP an die Bafin gemeldeten, gesamten Vorschusszahlungen an Berater im Jahr 2005 dividiert durch die Anzahl der Berater.

Statusfrage von Versicherungsvertretern bei Heidelberger Finanzdienstleister geklärt

Nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Hannover vom 17. Juli 2008, Aktenzeichen 3 Ca 8/08, ist die Statusfrage von ausgeschiedenen Consultants eines Heidelberger Finanzdienstleisters vorläufig geklärt.

Das Arbeitsgericht hatte entschieden, dass bereits aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen des „Consultantvertrags“ ein Arbeitnehmerstatus anzuerkennen ist. Dies wird damit begründet, dass die Handlungsspielräume für die Consultants nach den vertraglichen Vorgaben so stark eingeschränkt sind, dass eine selbstständige Tätigkeit nicht mehr angenommen werden kann.

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