Bankgeheimnis bei MLP-Kunden sicher?
Heidrun Jakobs - 07. Mai 2010
Bußgeld gegen Postbank
Heidrun Jakobs - 07. Mai 2010
Bußgeld gegen Postbank
Heidrun Jakobs - 21. März 2010
Das ist eine Entscheidung, die die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin interessieren dürfte, denn immerhin wird das Thema „Arbeitnehmerstatus bei den MLP-Consultants“ nach hier vorliegenden Informationen dort als Chefsache behandelt.
Das Amtsgericht Nürnberg hat am 02.03.2010 entschieden, dass es sich bei einem Rechtsstreit zwischen MLP und einem ehemaligen MLP-Consultant wegen einem Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen um eine Rechtsstreitigkeit zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber aus einem Arbeitsverhältnis handelt.
Heidrun Jakobs - 31. Dezember 2009
Es ist immer wieder dasselbe Lied. Kaum ist man als Consultant bei MLP ausgeschieden, tauchen gleich massenhaft Provisionsstorni in den Abrechnungen auf. In vielen Fällen stellen sich bei genauerem Hinsehen die angeblichen Vorschussrückzahlungsansprüche von MLP mehr als Stornoforderungen dar.
Heidrun Jakobs - 21. Oktober 2009
In einigen der zahlreichen Gerichtsprozesse gegen ehemalige Consultants auf Rückzahlung der Vorschuss-Salden legte MLP die erzielten Provisionseinnahmen der in der betreffenden Geschäftsstelle tätigen Consultants inklusive die des Geschäftsstellenleiters offen. ´
Heidrun Jakobs - 02. Oktober 2009
Sie werden wieder beworben in großflächigen ansehnlichen Stellenanzeigen: Die Jung-Consultants beim Top-Arbeitgeber Deutschland 2009!
Wir nehmen die Angebote des Top-Arbeitgebers Deutschland aus unserer Beratungspraxis heraus unter die Lupe:
Arbeitgeber? Schon hier bleibt so manchem die Spucke weg: Arbeitgeber ja, wenn es um die Einhaltung von auferlegten Pflichten der Jung-Consultants geht. Sollte sich jedoch einer wagen, auch Rechte einzufordern, ist der Jung-Consultant dann ganz schnell ein 84er, sprich ein selbständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB.
Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
An der Hasenquelle 31
55120 Mainz
Telefon: 06131 - 945 99 90
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