Allgemein

AG Nürnberg bestätigt Arbeitnehmerstatus der MLP-Consultants

Das ist eine Entscheidung, die die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin interessieren dürfte, denn immerhin wird das Thema „Arbeitnehmerstatus bei den MLP-Consultants“ nach hier vorliegenden Informationen dort als Chefsache behandelt.

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 02.03.2010 entschieden, dass es sich bei einem Rechtsstreit zwischen MLP und einem ehemaligen MLP-Consultant wegen einem Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen um eine Rechtsstreitigkeit zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber aus einem Arbeitsverhältnis handelt.

Nepper, Schlepper, Bauernfänger?

Sie werden wieder beworben in großflächigen ansehnlichen Stellenanzeigen: Die Jung-Consultants beim Top-Arbeitgeber Deutschland 2009!

Wir nehmen die Angebote des Top-Arbeitgebers Deutschland aus unserer Beratungspraxis heraus unter die Lupe:

Arbeitgeber? Schon hier bleibt so manchem die Spucke weg: Arbeitgeber ja, wenn es um die Einhaltung von auferlegten Pflichten der Jung-Consultants geht. Sollte sich jedoch einer wagen, auch Rechte einzufordern, ist der Jung-Consultant dann ganz schnell ein 84er, sprich ein selbständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB.

Seiten

Allgemein abonnieren