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Post vom Präsidenten des Landgerichts Köln!

Man könnte meinen, der Herr Präsident des Landgerichts Köln hat einen Narren an meinem Blog gefressen oder etwa an mir? Warum? Er sieht das Vertrauen in die Integrität und die Unabhängigkeit des Berufsträgers (meint er etwa mich?) als gefährdet an und macht sich auf, um sich mit seinem Schreiben vom 05.10.2011 schon wieder bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt zu beschweren. In den neuerlichen Blog-Veröffentlichungen von mir sieht er die Grenzen anwaltlicher Internetauftritte berührt.

Präsident des LG Köln greift Blog-Beitrag an!

Was alles so passieren kann, wenn man über Gerichtsverfahren berichtet. Dem Herrn Präsidenten des Landgerichts Köln hat mein Blog-Beitrag „Die Volksbank Euskirchen und das P-Konto“ gar nicht gefallen. Schade eigentlich. Jedenfalls sah sich der Herr Präsident veranlasst, bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main eine Eingabe einzureichen. Diese Eingabe hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Sieg für Verbraucherschützer gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

In dem von mir geführten Verfahren der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat das OLG Naumburg nunmehr endgültig entschieden: Hier die offizielle Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Ach so, bevor ich es vergesse: Schöne Grüße an den Ostdeutschen Sparkassenverband! Sie können sich ja wieder bei der Rechtsanwaltskammer über mich beschweren! Oder besser: Sie empfehlen Ihren angeschlossenen Mitglieds-Sparkassen einmal, sich zukünftig rechtstreu zu verhalten und ihren Kunden keine rechtswidrigen Entgelte zu berechnen!

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