BGH: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam
Heidrun Jakobs - 08. Mai 2012
Mit seinen Urteilen vom 08. Mai 2012, Aktenzeichen XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11 hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) die Bestimmung in Nr. 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB) und in Nr. 12 Abs. 6 der AGB-Volks-und Raiffeisenbanken im Bankverkehr mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Der BGH hat seine Entscheidungen damit begründet, dass die Klauseln die Verbraucher unangemessen benachteiligen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen.