Demokratie: Ein gutes Geschäft in Europa und anderswo!

Das Bundesverfassungsgericht hat den ESM abgenickt, obwohl die Vereinbarungen des ESM undemokratisch und rechtsstaatsfeindlich sind. An der Entscheidung des 2. Senats war der ehemalige saarländische CDU-Ministerpräsident Peter Müller beteiligt, dessen Qualifikation als ehemaliger Amts- und Landgerichtsrichter mit kurzer Berufserfahrung von nur 4 Jahren nicht wirklich erkennbar ist. Die Kanzlerin hat in weiser Voraussicht offenbar vorgesorgt und Richter Peter Müller, der zuvor als Mitglied der Regierungspartei CDU die Bestimmungen des ESM mitgetragen hatte, hielt es trotz eines bitteren Geschmäckles nicht für nötig, sich selbst für befangen zu erklären. Gegen Richter Peter Huber waren gleichzeitig zwei Befangenheitsanträge anhängig, von denen man nicht weiß, ob sie vor dem Urteil am 12.09.2012 schon entschieden waren und am Urteil vom 12.09.2012 ein befangener Richter, gerade als Berichterstatter, mitgewirkt hatte. Was fest steht ist, dass das Verfassungsgericht sich nicht veranlasst sah, den Termin zur Verkündung des Urteils am 12.09.2012 zu verschieben. Und Richter Voßkuhle? Richter Voßkuhle verbringt einen Großteil seiner Zeit damit, als begehrter Redner auf politischen Veranstaltungen und "unabhängigen" Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts aufzutreten!

Die Kläger werteten das Urteil als Erfolg! Warum eigentlich? Weil das Verfassungsgericht gemahnt hat, dass die Haftungssumme Deutschlands ohne Zustimmung des Bundestags nicht erweitert werden kann? Oder weil offen geblieben ist, ob der Bundestag den verfassungsfeindlichen Bestimmungen des ESM rechtswirksam zustimmen kann. Ach ja, da war doch noch was mit der Hauptsache, über die noch zu entscheiden ist! Selbst der Deutsche Richterbund, der mit seinen öffentlichen Stellungnahmen immer äußerst zurückhaltend agiert, warnt vor den demokratiefeindlichen Elementen des ESM. Erfolg? Nein, keineswegs! Im Gegenteil! Die Anträge, zumindest einige, erweisen sich im Nachhinein als eine reine Farce und hatten wohl vordergründig nicht den Zweck, mit dem sie eingereicht wurden!

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2012 ist die größte Niederlage für die Demokratie seit dem zweiten Weltkrieg! Das Bundesverfassungsgericht hat den Boden des demokratischen Rechtsstaats verlassen und sich zum judikativen Sprachrohr der Bundesregierung gemacht. Als Hüter unserer Verfassung hat es sich disqualifiziert. Das ist eine Katasstrophe!

Unsere Demokratie ist angegriffen worden. Dem müssen wir entgegen wirken. 2013 haben wir hierzu Gegelegenheit! Vielleicht ist die Wahlalternative 2013 eine Alternative! Wir werden sehen!

Yes, we do!

Kommentare

Das ist ja wirklich eine Sauerei. BVR Huber war Kuratoriumsmitglied bei Mehr Demokratie e.V., einem der Kläger. Und trotz Befangenheitsantrag hat er einfach gegen Mehr Demokratie e.V. gestimmt. Das ist doch ganz klar eine Verschwörung.
Was für einen Unfug entlassen Sie eigentlich in den Äther?

Václav Klaus warns that the destruction of Europe's democracy may be in its final phase
http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/eu/9559937/Vclav-Klaus-...

Stark: "EZB bewegt sich außerhalb ihres Mandats"
http://diepresse.com/home/wirtschaft/eurokrise/1293077/print.do

Nigel Farage EU Parliament September 2012
http://www.youtube.com/watch?v=8_24J5SZ6SA

Nigel Farage Destroys Euro Dictatorship!
http://www.youtube.com/watch?v=X_kltLwKtQU

Die Entscheidung des BVerfG im Eilverfahren habe ich "laienjuristisch", aber sehr detailliert untersucht:

"Verfassungsgericht verscheißert verängstigtes Volk: Eine quasi-juristische Urteilsschelte der Karlsruher ESM-Entscheidung vom 12.09.2012" (http://beltwild.blogspot.de/2012/09/verfassungsgericht-verscheiert.html)
und
"Der Heuwagen des Euro wird von germanischen Ochsen gezogen. Wie Karlsruhe das ESM-Ding gedreht hat" (http://beltwild.blogspot.de/2012/09/der-heuwagen-des-euro-wird-von.html).

Mich würde interessieren, ob (bzw. wenn) es dazu auch Fachartikel gibt. Denn nach meiner bescheidenen Meinung ist die Entscheidung rein fachjuristisch verfahrensrechtlich (wesentliche Argumente der Klägerseite wurden nicht einmal erwähnt) und in der Begründung (eindeutige Abweichung von der EFSF-Entscheidung - http://beltwild.blogspot.de/2012/09/amicus-curiae-brief-karlsruhe-feste.... - wird nicht begründet) höchst unsauber.

Anmerkung zur Wahlalternative 2013: Diese Vereinigung ist ein trojanisches Pferd der Libertären mit Rechtsdrall oder wird von diesen unterwandert. Ein Blick auf die Unterstützerliste verrät z.B. Hans-Olaf Henkel.
Hier eine Einschätzung dieser Vereinigung:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=14670

Also, ich habe das Grundsatzprogramm der "Freien Wähler" die von "Wahlalternative 2013" unterstützt werden gelesen.
Man kann das weder als "rechts" noch als "links" bezeichnen und das fand ich schon mal gut. Natürlich muss man nicht hinter jedem Programmpunkt zu 100% stehen. Wie auch bei einer Partei die aus vielen (denkenden) Menschen besteht.
Es lohnt sich m.E. bei den "Freien Wählern" zu engagieren, wenn man kein Ideologe /Populist sein will. Die Alternativen, die sogen "etablierten" Parteien sind wohl bei der Mehrheit des Volkes unglaubwürdig (um es freundlich zu sagen) und nur mit Bauchschmerzen zu wählen.
Anmerken möchte ich noch, dass ich die von V4V verlinkten "Nachdenkseiten" auch schon durchstöbert habe. Leicht zu erkennen als ideologisch populistisches Werk für Unrealisten mit "Linksdrall". Vermutlich gelte ich für V4V jetzt auch als Nazi (smile)