Heidrun Jakobs - 14. November 2012
Die bayerische Justiz sorgt erneut für Schlagzeilen: Nach dem skandalösen Urteil gegen einen Strafverteidiger durch das Amtsgericht Würzburg lassen jetzt unterlassene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz dunkle Wolken am Rechtsstaathimmel aufsteigen. Was ist passiert: Gustl Mollath, der Ehemann einer ehemaligen Mitarbeiterin der Hypo-Vereinsbank erstattete Strafanzeige gegen Mitarbeiter dieser Bank wegen Steuerhinterziehung und sonstiger Verfehlungen.
Nach einem Bericht des ARD-Fernsehmagazins „Report Mainz“ soll diese Anzeige äußerst substantiiert und belegt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg sah sich dennoch nicht veranlasst, Ermittlungen einzuleiten. Rückendeckung bekam sie von der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU), die erklärte, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth habe völlig zu Recht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf die Anzeige abgesehen. Damit war der Fall jedoch nicht zu Ende. Nein, nein, Gustl Mollath wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass er seine Frau geschlagen und Autorreifen zerstochen habe. Und jetzt kommt es dick: Die Richter begründeten die Einweisung in die Psychiatrie u.a. auch damit, dass der Ehemann an seinen Berichten über den angeblichen „Schwarzgeldverschiebungsskandal“ festhalte! Seit mehr als 6 Jahren sitzt der Ehemann nunmehr in dieser Anstalt. Beate Merk verteidigte die Maßnahme des Landgerichts damit, der Ehemann sei gefährlich! Vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags äußerste sie sich, die bankinternen Ermittlungen hätten die Vorwürfe des Ehemanns gerade nicht bestätigt. Dass der interne Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank die Anzeige des Ehemann dann doch noch stützt und „viele gravierende Verfehlungen wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und interne Richtlinien feststellte, damit hat wohl weder die Staatsanwaltschaft, noch das Landgericht, noch die bayerische Justizministerin gerechnet. Warum die Hypo-Vereinsbank dennoch keine ausreichenden Erkenntnisse für strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Kunden sieht, bliebt auch offen. Damit bietet das gesamte Verfahren genügend Stoff, um doch noch Ermittlungen einzuleiten. Dieses Mal jedoch gegen alle Beteiligten! Aber bitte nicht durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg! Was dann am Ende übrig bleibt, müssen wir abwarten. Ein Rücktritt der bayerischen Justizministerin als politisch Verantwortliche ist jedoch schon jetzt unabdingbar! Und das nicht nur, weil sie vor dem Parlament offenkundig die Unwahrheit sagte. Für einen Anruf in gewohnter CSU-Manier bei der ARD ist es im Übrigen jetzt zu spät. Der Beitrag, der alles ans Licht brachte, wurde schon gesendet! Und zum guten Schluss: Gustl Mollath gehört natürlich sofort raus aus der Psychiatrie und rehabilitiert!
Yes, we do!
Kommentare
Kommentar von Matthias - Permanenter Link
Und sie, die Bayern, hätten am 9.11.89 doch die Schilder "bitte denken Sie daran, sie fahren weiter durch Deutschland" nicht abmontieren, sondern um 180 ° drehen sollen.
Kommentar von RA B. Faßbender - Permanenter Link
Ermittlungen gegen Bänker etc. wird es natürlich nicht geben. Wo kämen wir denn dahin. Die Sache ist doch verjährt, § 261 I in Verbindung mit § 78 III Nr. 4 StGB.
Schöne Grüße aus München.
Kommentar von Harald - Permanenter Link
"Und sie, die Bayern, hätten am 9.11.89 doch die Schilder “bitte denken Sie daran, sie fahren weiter durch Deutschland” nicht abmontieren, sondern um 180 ° drehen sollen."
Aber nein, Bayern ist doch überall. Siehe den Fall Kachelmann, wo auch eine ignorante Staatsanwaltschaft im Verein mit merkwürdigen Richtern einfach weiterwurstelte und ihre Verurteilungsabsicht auch nicht aus dem Auge verlor, als die angeblichen Beweise sich nach und nach zerbröselten.
Kommentar von Heidrun Jakobs - Permanenter Link
Ich dachte jetzt eher an Strafvereitelung im Amt! ;)
Kommentar von Klaus Dürrhammer - Permanenter Link
Vielen Dank Frau Jakobs für Ihr Engagement auf allen Ebenen. Ich verfolge Ihre fb-Auftritte mit Interesse, zumal Ihre Ausführungen bis dato konform mit meinen Ansichten gehen. Weiter so !
Kommentar von Winfried Sobottka - Permanenter Link
Der Fall Gustl Mollath ist einer unter tausenden von Fällen, in denen jemand aus politischen Gründen weggesperrt wurde und derzeit auch noch bleibt.
Die psychiatrischen Diagnosen hinsichtlich einer angeblich krankhaft bedingten Gefährlichkeit passen, selbst dann, wenn man annimmt, er habe seine Frau gewürgt und geschlagen, nicht in den Kontext anderer Beurteilungen in anderen Fällen.
Ein Senior, der über 30 Mitglieder der Jehovas-Zeugen zu erschießen versuchte, wurde als voll schuldfähig, also nicht als krankhaft gefährlich eingestuft. Ein junger Neonazi, der eine in einem Zelt schlafende 12-Jährige mit Spatenschlägen auf den Kopf fast umgebracht hatte, wurde als voll zurechnungsfähig, also auch nicht als krankhaft gefährlich eingestuft.
Man findet tausende Fälle von einwandfrei nachgewiesenen gefährlichen und/oder schweren Körperverletzungen, bei denen man sich als normaler Mensch sagt: "Der Täter muss irre sein!", während diese Täter als voll zurechnungsfähig eingestuft werden und zumeist mit relativ geringfügigen Haft- oder Bewährungsstrafen davon kommen.
Und Gustl Mollath sitzt seit über 6 Jahren aufgrund einer angeblichen Körperverletzung, die nur von seiner ex-Frau behauptet, von ihm aber bestritten wird, während die Ehefrau eindeutig ein starkes Motiv hatte und hat, ihn kalt zu stellen, und es sogar einen Zeugen dafür gibt, dass die Ehefrau genau damit gedroht hatte, siehe
http://www.youtube.com/watch?v=DrXwnrj8UbU&feature=plcp
Es wird Zeit, die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche Verbrechen von Justiz und Psychiatrie begangen werden - Gustl Mollath ist nur die nun in den Focus gerückte Spitze eines Eisbergs.
Kommentar von Franz P. - Permanenter Link
Ja ja, die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Im Fall GFE gerät sie auch schon leicht ins Straucheln. Auf der Seite gfe-skandal.de stellt Hans-Ullrich Strunk klar, daß Pressemeldungen dieser Staatsanwaltschaft vorsätzlich gefälscht sind und daß die Behauptung, es wäre von Anfang an geplant gewesen, nur soviele Blockheizkraftwerke herzustellen, wie es zur Vorspiegelung eines nicht existierenden Geschäftsbetriebes erforderlich wäre, regelrecht absurd ist.
Tja - und nun ist diese Behauptung schon ins Wanken geraten:
http://www.nordbayern.de/region/blockheizkraftwerk-prozess-bringt-ein-vi...
Kommentar von Hannah - Permanenter Link
Ich fände es interessanter, ob da ggf. eine Freiheitsberaubung, ggf. in mittelbarer Täterschaft o.ä. dabei "rausspringt".
Kommentar von schneidermeister - Permanenter Link
@H. Jakobs:
Nachdem Sie sich so empören, haben Sie sicher auch den bei report Mainz verlinkten internen Revisionsbericht der HVB und die auf Mollaths Seite verlinkten Strafanzeigen gelesen.
Wo genau in dem Revisionsbericht ist das "HVB-Steuerhinterziehungskomplott" aufgedeckt und woraus genau ergibt sich, dass es sich um Schwarzgeld handelt? Die 18,5 Millionen, von denen der Report-Reporter faselt, stehen tatsächlich in dem Bericht. Aber nicht als Schwarzgeld oder hinterzogene Steuer, sondern als Volumen eines Wertpapierdepots bei der HVB in Deutschland, das dann auf eine ausländische Bank übertragen wurde. Wie man da Steuerhinterziehung betreiben können soll oder auf Schwarzgeld kommen kann, wenn bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot geführt wurde, ist mir schleierhaft.
Aus dem HVB-Report ergibt sich kein "Schwarzgeld-Skandal", sondern nur, dass ein paar Vermögensberater der HVB sich (sogar zum Nachteil der HVB!) ein Zusatzgehalt verschafft haben, indem sie HVB-Kunden abwarben, zu anderen Banken vermittelten und dafür neben ihrem HVB-Gehalt Provisionen einstrichen.
Irgendein Beleg dafür, dass auch nur 1 cent der genannten Beträge Schwarzgeld ist, ist weder in dem Bericht der HVB noch in den von Mollath veröffentlichten Dokumenten enthalten.
Die "Verstöße gegen AO und GWG", die sich in dem Bericht der HVB finden,sind keine Straftaten, sondern formale Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Goldkäufen und Bargeldeinzahlungen. Und die Vorfälle stammen zum Großteil aus den 90er Jahren. Da wird es wohl nix mit Strafverfolgung, das meiste dürfte schon verjährt gewesen sein, als Mollath die HVB informierte und seine diversen Strafanzeigen (siehe seine Homepage)bei Gerichten einreichte, die bekanntermaßen nicht für die Ermittlung von Straftaten zuständig sind.
Interessanterweise wollte - konnte?- Mollath den Revisoren keine weiteren skandalträchtigen Informationen liefern oder Fragen beantworten, (steht gleich am Anfang des HVB-Berichts.....)
Yes we can auch erst mal nachlesen und dann sehen, ob es wirklich Grund zur Empörung und für Rücktrittsforderungen gibt.
@Franz P. ; Na ja, die Bewohner von Germanitien, die da gerade vor Gericht stehen wegen ihrer selbst entwickelten, aber nirgendwo auffindbaren Wundermaschine......
Kommentar von Franz P. - Permanenter Link
@schneidermeister:
Zuerst wollte ich mich bedanken für Ihren Eintrag, der mal andere Gesichtspunkte zum HVB-Report bringt, doch dann kommt die Anrede an mich, wo Sie zeigen, daß Sie in dieser Sache einseitig informiert sind und sich auch wohl nicht weiter informieren wollen. Also glaube ich erstmal nichts davon, was Sie zum HVB-Report schreiben.
Und was sagen Sie hierzu?
"Der 15-jährige hat in seiner Abschlussarbeit an der Rudolf-Steiner-Schule in Wil SG ein Vergasersystem entwickelt, welches zu 50 Prozent mit Wasser und 50 Prozent Benzin läuft."
http://www.schweizerbauer.ch/htmls/artikel_25394.html
Sie können hier auch nachlesen, daß Bauern in Frankreich schon ihre Traktoren mit diesem System betreiben.
Mir ist nicht bekannt, daß Herr Strunk sich als Germanite bezeichnet. Auf seinen Seiten werden seine Argumente mit einsehbaren Dokumenten untermauert:
http://www.hans-ullrich-strunk.de
http://gfe-skandal.de
Und was ist das?
http://www.noz.de/lokales/32763279/kraftwerk-laeuft-mit-papenburger-kraf...
Seiten