Fall Mollath – Justiz und Politik geraten ins Schlingern!

Es kommt Bewegung in den Fall Mollath und das ist auch allerhöchste Zeit, nachdem Gustl Mollath bereits seit fast 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie verharren muss aufgrund eines -nach bisherigen Erkenntnissen- der wohl größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Während der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller der Justiz im Mollath Verfahren schwere Fehler in der Urteilsbegründung gerade im Hinblick auf die Würdigung der Anschuldigungen der Ehefrau Mollaths als einziger Belastungszeugin vorwirft, schiebt der Präsident des OLG Nürnberg, Peter Küspert, die Verantwortung mit dem Ausdruck der richterlichen Allmächtigkeit auf den BGH, der für die Überprüfung von Urteilen nach dem Gesetz „einzig und allein“ zuständig sei. Richterliche Unterstützung bekommt er dabei vom Bayerischen Richterbund, der in einem offenen Brief Prof. Müller mit drohenden Worten angreift und auf eine äußerst unübliche Weise an die richterliche Unabhängigkeit erinnert und den Fall Mollath mit einer Verschwörungstheorie gleich setzt. Nicht nur, dass Prof. Müller auch Jura studiert hat, liegen doch die Fakten auf dem Tisch oder gibt es in Bayern kein Internet? Offenbar bemüht sich der Bayerische Richterbund zu retten, was zu retten ist. Ob ihm das gelingen wird, bezweifele ich sehr stark und auch hier gilt: Si tacuisses, und als unabhängiger Richter allemal! Im Übrigen bringt der offene Brief des Bayerischen Richterbunds nur eines an Licht! Nicht die geringsten PR-Kenntnisse und eine äußerst nervöse Anspannung bei der bayerischen Richterschaft! Es weiß doch niemand, wer alles in den Fall Mollath verwickelt ist und wie der Fall endet!

Zurück zum Präsidenten des OLG Nürnberg! Recht hat er, zumindest was den BGH anbetrifft! Der BGH ist aber auch letztinstanzlich zuständig bei Urteilen wegen Rechtsbeugung, Strafverteitelung im Amt und Falschaussage. Genau das wirft jetzt nämlich Rechtsanwalt Rainer Schmid den am Mollath-Verfahren Beteiligten vor und hat konsequenterweise Strafanzeige erstattet, die sich auch gegen die Bayerische Justizministerin richtet. Aufgrund der Informationen, die über das Internet abrufbar sind, ein durchaus nachvollziehbare und begründete Anzeige, meine ich. Da bleibt nur zu hoffen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dem anschließen werden und ebenfalls Strafanzeige erstatten.
Die bayerische Justizministerin Merk ist ohnehin nicht mehr zu halten, nachdem sie unmittelbar nach der Urteilsbegründung im Fall Vanessa noch im Gerichtssaal Pressemeldungen des Justizministeriums verteilen ließ und sich jeder fragt: Hat das Ministerium eine Glaskugel, oder gab es Absprachen zwischen Gericht und Justizministerium oder gar Vorgaben?
Das Bild vom bayerischen Sumpf vervollständigt sich immer weiter, wenn jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft Nürnberg „keine hinreichenden Gründe“ sieht für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, nach dem bereits im November 2011 ein Bekannter Mollaths an Eides statt versicherte, er könne sich an ein Gespräch erinnern, in dem Frau Mollath geäußert haben soll, ihr Mann sei irre, sie lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen und hänge ihm was an.
Wenn sich das Geflecht aus Politik und Justiz in Bayern da mal nicht auf dünnem Eis bewegt. Zwar wurde meines Wissens in Deutschland noch nie ein Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung verurteilt, was schon für sich spricht, aber auch hier ändern sich die Zeiten! Da gehe ich jede Wette ein!

Yes, we do!

Kommentare

Die Fälle, in denen Richter des BGH und des BVerfGs die Urteile von Richtern als „willkürlich“ qualifiziert haben, sind selten, aber es gibt sie, und diese Beispiele werden Ihnen mit Sicherheit bekannt sein.

Es sei nur an den Fall „Görgülü“ erinnert: Ende 2006 erhob der zuständige Generalstaatsanwalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen hochrangige Kollegen: gegen drei Richter, die dem 14. Senat des OLG Naumburg angehören. Bekanntlich ging es auch hier um „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind", also in die Kategorie „Verbrechen" (§ 12 StGB) fallen. Was hier in Rede stand, war somit kein „Kavaliersdelikt“, sondern muss - auch wenn die Feder stockt - Justizverbrechen genannt werden. Tatsächlich handelte es sich um einen - in der Geschichte der Bundesrepublik – (bis dahin angeblich) einmaligen Justizskandal. Kaum glaubhaft, aber wahr: Drei OLG-Richter hatten in Folge mehrere höchstrichterliche Entscheidungen einfach boykottiert: erst ein Urteil des EGMR in Straßburg, dann mehrere Beschlüsse des BVerfG.

Dr. Rolf Lamprecht war in seinem Kommentar „Der Rechtsstaat verliert seine Unschuld“ (veröffentlicht in: NJW , S. 2744 f.), in dem er die Unfähigkeit der Justiz anprangert, diesen sogar vom BVerfG als eindeutigen und offenkundigen Fall von Willkür bezeichneten Fall mit Mitteln des Strafrechts angemessen aufzuarbeiten, sehr scharf in seiner Wortwahl.

Ich könnte auch Buchveröffentlichungen wie „Halbgötter in Schwarz“ von dem Münchener Kollegen Rolf Bossi in Erinnerungen rufen, oder auch zahlreiche andere Quellen zitieren wie den Aufsatz von Joachim F. Reuter in der Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), der Beilage der NJW, Ausgabe 4/2011, S. 104 ff., wo mit zahlreichen konkreten Beispielen den „Verfall von Ethik und Moral und die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten“ beklagt wird.

Die Justiz der DDR wird tausende Beispiele von „Justizwillkür“ liefern können, darunter viele Fälle, in denen Menschen und ganze Familien zielgerichtet mit Mitteln der Justiz vernichtet worden sind. Sicherlich zehntausende Beispiele von willkürlichen Richterentscheidungen würden Historiker der NZ-Zeit zuordnen können, wenn es diesen auch nur annähernd gelingen könnte, sich einen Überblick über alle Gerichtsverfahren dieser Zeit zu verschaffen.

Es ist also eine unumstößliche historische Tatsache, dass auch Richter immer wieder „parteipolitischen“ Einflüssen nachgegeben haben, auch wenn die eigentliche Aufgabe der Justiz dadurch pervertiert worden ist.

Solche Zustände will hier in Deutschland kein Mensch mehr, und allen Bemühungen, die Justiz und rechtsstaatliche Verfahren für „außerjuristische“ (Sonder-)Interessen zu instrumentalisieren, muss entschieden entgegen getreten werden.

Dass, alle Juristen Vollidioten und nicht einmal in der Lage sind, einen Vertrag lesen zu können, bestätigen die neuesten Forschungen zum
2 + 4 Vertrag vom 12. 9.1990 und ist damit ein "Rechts-Faktum" und nicht meine Meinung.

Denn, die "Bundesrepublik" kann nicht, also schon vom Grundsatz und
Prinzip her, nicht das "Vereinte Deutschland" sein. D. h., niemand ist auf dem Boden des Vereinten Deutschland, dem derzeitig praktizierten "Rechtssystem" unterworfen.

Denn, niemand kann dem Anderen beitreten. D. h., die DDR konnte nie-
mals der "Bundesrepublik" beitreten, weil es sich dann um eine existenzielle Unterwerfung handelt. Solche Verträge sind nichtig !

Dazu wurde die "Bundesrepublik" am 29.09.1990 rechtskräftig aufgelöst.
Denn mit Aufhebung des Art. 23 "Geltungsbereich des Grundgesetzes"
wurde am 29.9.1990 bestimmt, dass das Grundgesetz (GG) vom
23. 5.1949 in Bayern nicht mehr gilt.

D. h., damit wurde die gesamte "Bundesrepublik" aufgelöst, damit danach, also nach dem 3. Okt. 1990 ein neuer Staat, eben das "Vereinte Deutschland" gegründet wird.

Damit war und ist weiter, der Weg frei, die "Direkte Demokratie" auf dem
Boden des "Vereinten Deutschland" einzuführen, als Rechtsanspruch
aus dem 2 + 4 Vertrag und nicht weniger

Auch, wenn erst jemand nach 22 Jahren beim Fahren ohne Führerschein
erwischt wurde, hat derjenige keinen Rechstanspruch einen Fahrerlaubnis
zu bekommen, insbesondere dann, wenn ihm die Fahrerlaubnis - unumkehrbar bestimmt - entzogen wurde, wie im Fall des GG.

Also, wo kein Staat, da kein Rechtsstaat, da kein rechtsstaatliches Ver-
fahren möglich.

Tja, ich gehe nun davon aus, dass Sie sich nicht mehr über die Zustände
in Deutschland wundern werden.

Klaus G. Stölzel

@ W. Schmitz

Schön Herr Schmitz, das Sie sich als RA zu erkennen geben. Ich habe es weiter oben schon angesprochen, das an diesen Zuständen, in diesem Schweinestaat, die Anwälte und Anwaltskammern eine große Mitschuld haben. Jeder Anwalt der lesen kann und regelmäßig die Bundesgesetzblätter liest, dem muß doch klar sein das dieser Schweinestaat ein rechtsfreier Raum ist in dem eigentlich keine Gesetze mehr gelten um jemand vor Gericht zu zitieren. Dies habe ich auch schon weiter oben beschrieben. Wenn ich diesen oder jenen Anwalt drauf anspreche, ob meine Darlegungen richtig sind, dann wird mir das von jedem bestätigt. Also kein gültiges GG, keine StPO.ZPO, GVG, OWiG.
Kein Anwalt besitzt den Mut, das Gericht zu fragen auf welcher Rechtsgrundlage hier überhaupt verhandelt wird. Ich habe heute gegen eine sogenannte Staatsanwältin und angebliche Richterin einen Betreuungsantrag gestellt, weil mir diese Herrschaften nicht erklären wollen oder aus geistiger Umnachtung erklären können, auf welcher Rechtsbasis sie ein Verfahren durchführen wollen. Da hier in diesem Schweinestaat ein rechtfreier Raum vorliegt, gilt doch eigentlich nur noch internationales Völkerrecht also EMRK und internationaler Packt für bürgerliche Rechte und die röm. Statuten. Somit müßte man das ganze Polit- und Justizgesindel beim ICC in Den Haag anklagen, weil hier keine Rechtssprechung möglich ist. Wie Sie auch schreiben, eine staatliche Verbrecherkrähe hackt der anderen keine Auge aus. Das Thema rechtloser Schweinestaat habe ich auch in meiner Menschenrechtsklage in Straßburg angeprangert. Laut Art. 6 EMRK hat man Anspruch auf ein Gericht das auf Gesetz beruht. Das ist hier in der Bananenrepublik aber nicht gegeben. Wie der EGMR in dem Fall Sürmeli festgestellt hat ist auch das sogenannte BVerfG keine wirksame Beschwerdeinstanz, weil dieses willkürlich auswählt, welche Fälle es annimmt oder nicht. Zu meinen Darstellungen und zu denen des Herrn Klaus Georg Stölzel würde ich gerne Ihre Meinung hier lesen. Solange alle Anwälte schweigen und gemeinsam mit der Verbrecherjustiz so tun als wenn es hier noch gültige Gesetze gibt, wird sich nichts ändern, außer durch blutige Revolution bei der keine Politiker und Beamter überleben darf wie 1945 und 1989, sonst entsteht sofort wieder der gleiche Saustall. Der Nazisaustall in der Justiz ist ja nie ausgeräumt worden, das kann man in dem Buch " Die Rechtsbeugermafia" und beim Rolf Bossi nachlesen.

Soeben ist in den BR-Nachrichten gemeldet worden, das die StA Nürnberg den Fall überprüfen will, anscheinend auf Druck von Seehofer.

na ja - zur Entschuldigung der kriminellen Politeska und ihrer willigen Helfer der blinden Justizia sei doch angemerkt, daß die Bananenrepublik besetztes Land ist, deren Besatzungsverwaltung letztlich nur durch die Gewehre der Besatzertruppen und ihrer Kollaborateure legitimiert wird.
Die berühmte berliner Politik wird nicht in Berlin bestimmt, sondern aus den angelsächsischen Finanzzentren vorgegeben!

Angesichts der Tatsache, daß die Ausrottung des deutschen Volkes geplant war, wird diese Politeska aus historischer Sicht möglicherweise sogar entschuldigt - in 500 Jahren aufwärts - falls dann noch eine Menschheit und ein deutsches Volk existieren.

Meiner Meinung nach nicht - bestenfalls werden dann außeriridische nichtmenschliche Archäologen bei der Untersuchung der Artefakte feststellen, daß die Parasiten der Menscheit überwogen und die Menschheit insgesamt zu blöde zum überlegen war - kurz: selbst schuld, kein Verlust !
mfg zdago

Bitte lesen Sie unbedingt die Beiträge und Stellungnahmen zur allgemeinen Rechtssituation unter http://grundrechtenetzwerk.de und http://grundrechtepartei.de !

Skandal ist kein angemessener Begriff für das, was in der BRD vor sich geht. Der Justizsumpf ist ungeheuerlich, und es wundert nicht, dass vor diesem Hintergrund Recht kaum noch Platz findet.

Beispielsweise werden Klagen von Gerichten nicht angenommen, wenn sie das Rechts(pflege)wesen in diesem Land betreffen. Die gegenseitige Deckung hat Ausmaße angenommen, dass man von einer Rückkehr bzw. einem Verbleib im NS-Terrorregime sprechen muss. Die Beweise sind erschütternd und offenkundig.

"Zuständigkeiten" werden zum Rechtsmissbrauch als Argument herangezogen. Somit sind keine Rechtsbehelfe möglich, da die entsprechenden Prozessgesetze(!) fehlen! Entsprechend besteht keine effektive Möglichkeit, gegen Justizwillkür vorzugehen.

Überdies werden Menschen eingeschüchtert und bedroht, die es wagen, dieses korrupte und feige System "anzugreifen". Wie man mit "Gegnern" umgeht zeigt auch, dass der ESM gegen ALLE Widerstände durchgepeitscht wird. 70 Jahre sind eine kurze Zeit, Staatsunrecht "vergessen" zu machen. Terror hat ein Gesicht und konkrete Namen.

@Hopkins
Wichtig ist zu differenzieren. Es ist mit Sicherheit nicht so, als würden stets "alle" der Berufsgruppe der Anwälte zu allem schweigen. Viele Anwälte widersprechen und kuscheln nicht mit der Justiz. Große kriminelle Raubzüge wie die, die im Rahmen der sog. Finanzkrise durchgezogen worden sind, sind von Anfang an von vielen Anwälten in zahlreichen Zeitschriften mit ausführlichen Begründungen angeprangert worden. Das hat aber nicht wirklich etwas bewirkt. Anwälte erheben keine Anklage, sie sprechen auch keine Urteile, sondern können lediglich mit Mitteln des Rechts gegensteuern. Und das ist mitunter sehr schwierig, wenn - wie bei einer U-Haft und schweren Tatvorwürfen - der Kopf des Mandanten bereits auf dem Holzblock liegt, um von einer voreingenommenen Richterkammer endgültig abgeschlagen zu werden. Wer Richter in einer Verhandlung massiv attackiert, muss wissen, dass den Mandanten die Folgen treffen.
Es bräuchte eine mächtige Stiftung, mit erheblichem Grundvermögen ausgestattet, um diese Einzelschicksale wirklich effektiv aufarbeiten zu können. Anwälte sind - regelmäßig - keine Milliardäre, aber es ist sehr aufwändig, sich über Monate und Jahre hinweg für einen Mandanten einzusetzen, der bereits kein Geld mehr hat.
Wer opfert denn sein Vermögen, um seinem Nachbarn zu helfen ? Das kann nur fordern, wer es selbst vormacht.
Es helfen auch keine Einzelinitiativen, es braucht eine sehr breite Basis, eine sehr mächtige Bewegung, organisiert in einer gemeinnützigen Einrichtung.
Die Debatte, ob die BRD sich auf gültige Rechtsgrundlagen stützen kann, ist rein theoretisch, da niemand bezweifeln kann, dass die Staatsorgane der BRD faktisch Macht ausüben und keiner mit Erfolg irgendeinen staatlichen Eingriff abwehren kann, indem er behauptet, dass es keine wirksame Rechtsgrundlage gibt. Ein solches Argument wird in der Praxis nicht einmal reflektiert, weder von Polizisten, Gerichtsvollziehern, Politessen, auch nicht von Richtern, Staatsanwälten oder Politikern.
Gewaltsame Revolutionen sind nicht sinnvoll, weil es dann immer - gerade auch - viele Unschuldige trifft. Außerdem hat der Kopp-Verlag (Kopp-online) längst berichtet, dass längst alles vorbereitet wurde, um solche Volksaufstände knallhart niederzuwerfen. Nicht undifferenzierte Gewaltexzesse sind geboten, sondern ein friedlicher Aufstand des gesamten Volkes, denn das Volk ist und bleibt die höchste Macht. Was stimmt: Verbrechen müssen aufgearbeitet werden, Opfer entschädigt werden, und kein überführter Rechsbeuger-Verbrecher oder Volksvermögen-Verprasser darf jemals zurück in den Staatsdienst.

Der bekannte Rechtsprofessor Carl Schmitt sagte einmal "Der Führer schützt das Recht". Frau Dr. Merk tut es auch!

Es gibt ja auch umgekehrte Fälle. Ein pädophiler Arzt aus Lindau (B),
der reihenweise junge Mädchen betäubte und vergewaltigte, eines sogar mit Todesfolge, wird von der Justiz seit 30 Jahren geschützt.
Verfahren werden eingestellt, Politiker setzen sich für ihn ein,
die Rechtsmedizin Memmingen läßt die allerwichtigsten Beweise spurlos
verschwinden.
Eine nachgewiesene Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens unter Betäubung wurde - man höre - nur mit 2 Jahren auf Bewährung geahndet.
Wen wunderts?
Der angesehene Kardiologe war angeblich mal im BND als Betriebsarzt
angestellt.

Sehr geehrte Frau Jacobs,
werte Kommentatorinnen und Kommentatoren,

ich möchte Sie mit Nachdruck auffordern die teilweise ehrverletzenden Äußerungen über Justiz und Politik nicht weiter im Internet zu veröffentlichen. Hier werden haltlose Anschuldigungen erhoben, die jeder Grundlage entbehren.

Die Verfahren gegen Herrn M. wurden von qualifizierten und kompetenten Fachleuten begleitet, die auch in zahllosen anderen Fällen entsprechende Gutachten ausgestellt haben. Herr M. ist kein Einzelfall und unterscheidet sich prinzipiell nicht von den anderen Fällen. Außerdem ist das wie bei Fußball, wissen Sie, da gilt auch was der Schiedsrichter sagt, Tor ist Tor und gemeingefährlich ist gemeingefährlich. Wenn das Gericht entscheidet, dass Herr M. eine Gefahr für sich selbst und die Allgemeinheit ist, dann ist er das aufgrund dieses Urteils.

Wo kämen wir da hin, wenn jeder solange Gutachten machen lassen würde bis ihm das Ergebnis passt. Gerade bei Einweisungen in die forensische Psychiatrie gilt, lieber zehn Gesunde zuviel einweisen, als einen Kranken zuwenig.

Sie alle sollten daran denken, dass auch Sie eines Tages nach Bayern kommen könnten und dann vielleicht auch über Sie ein Gutachten erstellt wird. Dann könnte man Ihre haltlosen Vorhaltungen gegenüber Politik und Justiz als wahnhaftes Verhalten einstufen, was dann passiert wissen sie ja.

Hochachtungsvoll
Horst S.

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