Heidrun Jakobs - 14. Oktober 2010
Der Kollege Vetter war so freundlich und hatte auf den Terminsbericht von Gisela Friedrichsen in spiegel-online hingewiesen.
Was ich bisher nicht wusste: Die Verteidigung hatte gestern beantragt, das mutmaßliche Opfer über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und das Landgericht Mannheim hat dies abgelehnt. Schon schlimm genug, dass ein Verteidiger dies beantragen muss.
Meine Forderungen in meinem vorangegangenen Beitrag gelten jetzt erst recht. Damit das Recht einkehrt.
Zu diskutieren wäre und ich bitte die Strafrechtler hier um eine Stellungnahme. Wenn sich herausstellen sollte, dass Kachelmann herein gelegt wurde: Hätten sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft in diesem Fall strafbar gemacht?
Yes, we do!
Kommentare
Kommentar von Matthias - Permanenter Link
Nach Naumburg macht sich kein Richter mehr strafbar.
Rechtsstaat wird im allgemeinen völlig überbewertet.
Kommentar von Heinz - Permanenter Link
die werden sagen, wie sie es immer tun - wir haben nur unsere Pflicht getan oder von nix gewust.
Kommentar von Detlef Burhoff - Permanenter Link
es wird immer ein Porblem sein, den Vorsatz nachzuweisen. allerdings: Es gibt auch andere Fälle: http://blog.strafrecht-online.de/2010/08/verurteilung-eines-richters-und...
Kommentar von Matthias - Permanenter Link
@ 3:
Die Frage des Vorsatzes betrifft auch andere Verbrechen, da haben die Richter aber eher selten "Probleme".
Der BGH hebt ein Urteil auf, das bereits im ersten Rechtszug eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt hat, die zur einer Verbüßung von einem Viertel der Gesamtstrafe geführt hat. Da die Fehlbesetzung der Kammer zu einer weiteren Verzögerung führt, bekommen die Angekalgten wahrscheinlich demnächst Haftentschädigung, weil mehr Haftzeit als verbüßt gilt, als ausgeurteilt wurde.
Aber Sie haben recht, es ginge auch anders, wenn man denn wollte.
Kommentar von ra kuemmerle - Permanenter Link
@Koll.Burhoff: Na das Verfahren aus Frankfurt/Oder mit der dortigen "HPO" ist schon ein paar Zacken schärfer, allerdings drängt sich mir der Eindruck auf, dass es auch im Mannheim eine eigene StPO gibt. Was ich mich frage ist, ob die Kammer beim LG Mannheim tatsächlich davon ausgeht, am Ende ein revisionsfestes Urteil hinzubekommen. So blind kann man doch gar nicht sein, die lassen auch nichts aus.
Kommentar von Axel John - Permanenter Link
Matthias (1) hat Recht.
Ein Richter müßte schon einen Falschparker zum Tode durch erschießen verurteilen und auf der Stelle höchstselbst vollstrecken, damit er in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird.
Das kommt davon, wenn sich ein Institut selbst kontrolliert und es keine Möglichkeit gibt, offenkundigen Rechtsbruch zu sanktionieren.
Kommentar von Matthias - Permanenter Link
@ 6: ... bei vollen Bezügen natürlich.
Wenn es ein Spruchkörper ist also Land- oder Oberlandesgericht, dann gehen auch diese Richter (frei nach Naumburg) straffrei aus.
Kommentar von Moritz - Permanenter Link
Weshalb sollte denn in einer unterlassenen Belehrung einer Zeugin nach § 55 StPO eine Rechtsbeugung liegen?
Es fehlt doch bereits der objektive Tatbestand.
Die Voraussetzung "zugunsten oder zum Nachteil einer Partei" ist für Kachelmann für mich nicht begründbar, für die Zeugin als Nebenklägerin und damit Partei i.S.d. § 339 StGB auch nicht.
Erforderlich ist neben einer objektiven Verletzung des Rechts in Form einer Verfahrensverletzung das Hervorrufen einer konkreten Gefahr einer daraus resultierenden falschen Entscheidung.
Über eine Mittäterschaft/Anstiftung/Beihilfe der Staatsanwaltschaft denke ich gar nicht erst nach, die hatte mit der Belehrung nichts am Hut.
Falls jemand noch einen anderen Anknüpfungspunkt für den Vorwurf der Rechtsbeugung an das Gericht sieht: nur heraus damit, mir fällt keiner ein.
Kommentar von Helmut Karsten - Permanenter Link
@ Mattias
DANKE ! Der 'Rechtsstaat' ist unantastbar (t'schuldigung: unabhängig).
Man kann die Mitglieder dieser Justizmachinerie beim Bundeskriminalamt anzeigen. Man kann an die Bundesanwaltschaft schreiben.
Man kann!
Es wird aber weiter nichts passieren.
Der Vorgang wird kommentarlos (jedenfalls für den Anzeigenden) an die betreffende StA-schaft zurückgeschickt und mit oberflächlichen Kommentaren - das Wort BEGRÜNDUNG will ich hier nicht einmal verwendet sehen - eingestellt.
Man kann meinen Namen googeln - HP am besten abspeichern - wer weis, wie lange noch............
Kommentar von Birgit - Permanenter Link
ich denke Jörg Kachelmann ist das Opfer richterlicher Willkür und ich hoffe, dass er bald neue Richter vorgesetzt bekommt, die vorurteilsfrei handeln. Der Angeklagte ist so lange unschuldig, bis seine Schuld einwandfrei bewiesen ist. Manche Richter sehen dies anscheinend nicht so.
Seiten