Nepper, Schlepper, Bauernfänger?
Heidrun Jakobs - 02. Oktober 2009
Sie werden wieder beworben in großflächigen ansehnlichen Stellenanzeigen: Die Jung-Consultants beim Top-Arbeitgeber Deutschland 2009!
Wir nehmen die Angebote des Top-Arbeitgebers Deutschland aus unserer Beratungspraxis heraus unter die Lupe:
Arbeitgeber? Schon hier bleibt so manchem die Spucke weg: Arbeitgeber ja, wenn es um die Einhaltung von auferlegten Pflichten der Jung-Consultants geht. Sollte sich jedoch einer wagen, auch Rechte einzufordern, ist der Jung-Consultant dann ganz schnell ein 84er, sprich ein selbständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB.