Justiz

Kurioser Kachelmann Prozess: Beobachtungen des 1. Prozesstags

Na endlich, Herr Kachelmann, es geht doch! Endlich zeigen Sie dem ehrenwerten Gericht die Zähne und stellen einen Befangenheitsantrag.

Nur leider ist jetzt das Landgericht Mannheim zu Ihren Gunsten nicht so schwatzhaft wie zu Ihren Lasten. Denn wir hätten allzu gerne von den Gründen Ihres 67-seitigen Befangenheitsantrags erfahren. Es scheint ja ein bisschen was zusammen gekommen sein.

Wer schützt uns vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?

Die Affinität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Mördern ist mir bereits im Fall Gäfgen böse aufgestoßen. Die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei schweren Gewaltverbrechern bringt jetzt das Fass zum Überlaufen. Eine Verhöhnung der Opfer ist zudem der Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von € 50.000,-- für den betroffenen Straftäter, der sich gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung wehrte. Ich kann mich gegen den Eindruck, dass der EGMR Entscheidungskriterien aus den Prinzessin-Caroline Fällen mit einfließen ließ, nicht verwehren.

Richterliche Vereinsmeierei im Fall Kachelmann?

Dass erhebliche Bedenken gegen die Unparteilichkeit des Mannheimer Gerichts im Fall Kachelmann aufgekommen sind, hat sich schon vor einiger Zeit angedeutet.

Jetzt wird die Sache konkreter: Nach Medienberichten zufolge ist der Vorsitzende Richter der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim Mitglied eines Sportvereins, der ausgerechnet mit dem Turnverein kooperiert, in dem das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer sportliche Erfolge gefeiert haben soll und außerdem dessen Vater jahrelang Vorsitzender gewesen sein soll.

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