Bankklauseln "Darlehenskontoführungsgebühr" und "Bearbeitungsentgelt für Darlehen" unwirksam
Heidrun Jakobs - 21. Juni 2011
Spalt, 21. Juni 2011. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) weist darauf hin, dass eine Klausel, wonach Kreditinstitute monatliche Gebühren für das Führen eines Darlehenskontos verlangen, unwirksam ist. Das hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 07. Juni 2011 verkündeten Urteil entschieden (Aktenzeichen XI ZR 388/10). Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2010 (Aktenzeichen 2 U 30/10) auf, das die Klausel noch als wirksam erachtet hatte.