Justiz

Bankklauseln "Darlehenskontoführungsgebühr" und "Bearbeitungsentgelt für Darlehen" unwirksam

Spalt, 21. Juni 2011. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) weist darauf hin, dass eine Klausel, wonach Kreditinstitute monatliche Gebühren für das Führen eines Darlehenskontos verlangen, unwirksam ist. Das hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 07. Juni 2011 verkündeten Urteil entschieden (Aktenzeichen XI ZR 388/10). Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2010 (Aktenzeichen 2 U 30/10) auf, das die Klausel noch als wirksam erachtet hatte.

Deutsche Bank unterliegt vor BGH gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden

Spalt, 4.4.2011. Die Deutsche Bank musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Schlappe einstecken. Der BGH untersagte der Deutschen Bank mit Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen XI ZR 232/10, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern eine Vergütungsklausel zu verwenden, wonach die Deutsche Bank von ihren Kunden pro Stunde € 40,-- bei der Bearbeitung von Nachlassfällen verlangt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

Kachelmann-Richter sehen Rot!

Jetzt hat es in Mannheim auch einen Journalisten der dpa getroffen. Wie "Spiegel online" berichtet, wurde ein dpa-Redakteur vor dem Landgericht Mannheim vorübergehend festgenommen, weil er die Richter der 5. Großen Strafkammer illegal abgehört haben soll. Der Journalist habe vor dem Fenster des Raumes gestanden, in dem sich die Richter des Kachelmann-Prozesses nach der Verhandlung aufhielten, als ein Richter plötzlich das Fenster aufriss und den Journalisten beschuldigte, die Kammer abzuhören.

Kachelmann-Prozess: Neues von den Profis aus Mannheim

Mittlerweile wundert mich nichts mehr, was ich da von den Profis aus Mannheim höre. Nun wurde auch der zweite Befangenheitsantrag zurück gewiesen. Der Befangenheitsantrag wurde jedoch zu Recht gestellt und Gründe für die Besorgnis einer Befangenheit gab es bisher massenhaft. Zwar hatte mich die Begründung von Kachelmanns Verteidigung zum Befangenheitsantrag etwas gewundert, da ich die Weigerung zur Belehrung eher als Begünstigung der Hauptbelastungszeugin angesehen habe.

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