Aufrufe von Amtsträgern gegen Pegida-Demos sind grundrechtswidrig!
Heidrun Jakobs - 13. Januar 2015
Es war eine Entscheidung wie aus dem Lehrbuch mit der das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel am vergangenen Freitag untersagte, städtische Gebäude während der Dügida-Demo zu verdunkeln und auf der Internetseite der Stadt zur Teilnahme am Gegenprotest aufzurufen.