Blog von Heidrun Jakobs

Engeltklausel "Kartensperre" der TARGOBANK rechtswidrig!

Mainz, 26.07.2012. Die Targobank darf ihren Kunden für eine Kartensperre ab sofort keine Entgelte mehr abverlangen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) mit Urteil vom 19.07.2012, Aktenzeichen I-6 U 195/11, entschieden. Das OLG Düsseldorf hat erkannt, dass die seitens der Targobank verwendete Entgeltklausel „Kartensperre -im Kundenauftrag oder auf Veranlassung der Bank, wenn der Anlass vom Kunden zu vertreten ist (beispielsweise bei fehlender Kontodeckung), rechtswidrig ist.

Achtung, Kunden der DKV Krankenversicherung AG und ERGO Versicherung AG!

Je schlechter die Zeiten, umso dreister sind die Methoden der Versicherungsgesellschaften bei der Jagd nach Beiträgen.

Was war passiert? Die Gebietsbeauftragte der DKV Krankenversicherung AG kontaktierte ihren Kunden Herrn L. und dessen Ehefrau und bot an, die bestehenden Krankenversicherungen zu koppeln mit einer zusätzlichen Unfallversicherung der ERGO Versicherung AG für einen geminderten Versicherungsbeitrag. Hieran hatte das Ehepaar L. jedoch kein Interesse.

BGH: Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unwirksam

Mit seinen Urteilen vom 08. Mai 2012, Aktenzeichen XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11 hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) die Bestimmung in Nr. 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB) und in Nr. 12 Abs. 6 der  AGB-Volks-und Raiffeisenbanken im Bankverkehr mit Verbrauchern für unwirksam erklärt. Der BGH hat seine Entscheidungen damit begründet, dass die Klauseln die Verbraucher unangemessen benachteiligen und daher nicht mehr verwendet werden dürfen.

BGH verhandelt am 08.Mai 2012 über Auslagenklausel der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken

Mainz, 07.05.2012.
Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt am 08.05.2012 über eine Klausel in Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB), die unter Nr. 12 Abs. 6 in den AGB der Volks- und Raiffeisenbanken bundesweit inhaltsgleich verwendet wird.

MLP eingeholt vom Schreckgespenst des Arbeitnehmerstatus

Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Schreckgespenst „Arbeitnehmerstatus“ MLP wieder einholt. Diese Zeit ist jetzt gekommen: Das Sozialgericht Mannheim hat in einer aktuellen Entscheidung am 18.11.2011, Aktenzeichen S 4 KR 3987/09, erkannt, dass die Tätigkeit eines früheren MLP-Consultants als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist.

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